Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 29. Juni 2010 in Luxemburg
Leitung der deutschen Delegation: Staatssekretär Dr. Robert Kloos
- Zusammenfassung
- Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
- Fangmöglichkeiten für das Jahr 2011
- Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Maislinien
- Vereinfachung des Agrarrechts
- Situation auf dem EU-Milchmarkt
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der letzten Ratstagung unter spanischem Vorsitz stand der Gedankenaustausch über unterschiedliche Reformoptionen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), sowie über die Fangmöglichkeiten für 2011.
Im Bereich der Agrarpolitik führte der Rat einen Meinungsaustausch zur Vereinfachung des Agrarrechts. Die Europäische Kommission hat hierzu einen Sachstandsbericht gegeben. 17 Mitgliedstaaten haben gemeinsam mit Deutschland in einem gemeinsamen Papier die Kommission aufgefordert, weitere Vereinfachungen voranzutreiben und dazu konkrete Vorschläge unterbreitet.
Die Kommission hat ihren vierteljährlichen Bericht über die aktuelle Situation auf dem EU-Milchmarkt vorgestellt.
Der Rat konnte keine Einigung über die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Inverkehrbringen verschiedener gentechnisch veränderter Maislinien erzielen. Die Kommission hat nun die Möglichkeit, diese in eigener Verantwortung anzunehmen.
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ hat die Kommission den Rat über die Umsetzung des Europäischen Fischereifonds unterrichtet. Auf Antrag der irischen Delegation hat sich der Rat mit dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit Island und den Färöer-Inseln zur gemeinsamen Bewirtschaftung der Makrelenbestände befasst.
Die niederländische Delegation hat auf eine Konferenz über Landwirtschaft, Nahrungsmittelsicherheit und Klimawandel in Den Haag vom 31. Oktober bis 5. November 2010 hingewiesen. Darüber hinaus hat die polnische Delegation über die Auswirkungen der derzeitigen Hochwassersituation auf die Landwirtschaft berichtet. Außerdem hat die griechische Delegation den Rat über Handelshemmnisse Argentiniens bei der Einfuhr von griechischen Dosenpfirsichen informiert.
Im Einzelnen:
Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über Optionen zur Weiterentwicklung der GFP.
Bereits am 22. April 2009 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch zur Reform der GFP vorgelegt. In ihrer Analyse kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die europäische Fischerei ihre eigene ökologische und wirtschaftliche Basis untergraben und die 2002 vereinbarten Ziele für eine nachhaltige Ausgestaltung der Fischerei insgesamt nicht erreicht habe.
Nach einem intensiven Konsultationsprozess mit den Wirtschaftsbeteiligten und Umweltverbänden sowie den Beratungen während des informellen Treffens der Fischereiminister in Vigo im Mai 2010 führte der der Rat nun einen Gedankenaustausch über Reformoptionen.
Kommissarin Damanaki stellte die Auswirkungen dar, wenn es zu keinen Änderungen in der GFP käme. Bei der Fortschreibung des Status quo würden sich lediglich 8 von insgesamt 136 Beständen in Gemeinschaftsgewässern in einem sicheren biologischen Bereich bewegen. Der sozioökonomische Druck auf die Fischerei und damit auch auf die Fischbestände werde wachsen. Flottenüberkapazität erhalte nicht Arbeitsplätze, sondern vernichte sie mittelfristig. Nun seien mutige Entscheidungen erforderlich. Insbesondere müsse die Überkapazität der europäischen Flotte abgebaut werden. Die Kommission sei offen für unterschiedliche Maßnahmen, wie z. B. individuell handelbare Fangrechte (ITQ’s), Fangaufwandsregulierungen bzw. Totalverbote. In einer Konferenz am 16. November 2010 sollen Optionen für die Weiterentwicklung der GFP vertieft diskutiert werden. Mitte 2011 werde die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament Legislativvorschläge vorlegen.
Die Mitgliedstaaten sprachen sich grundsätzlich für eine ehrgeizige Reform der GFP aus, die sich jedoch an den wesentlichen Eckpfeilern der GFP, wie z. B. die relative Stabilität, die 12-Seemeilen-Zone und das gegenwärtiges Quotensystem orientieren solle. Viele Mitgliedstaaten bewerteten ein reines Fangaufwandssystem kritisch und äußerten sich ablehnend zu einem System handelbarer Fangrechte.
Insgesamt unterstrichen die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit der Kapazitätsverringerung. Einige Mitgliedstaaten forderten zur sozialverträglichen Begleitung des notwendigen Strukturwandels entsprechende finanzielle Mittel. Bei der Frage der weiteren Regionalisierung der GFP war die Meinung der Mitgliedstaaten uneinheitlich.
Deutschland, Frankreich und Polen haben sich auf eine gemeinsame Linie mit den wichtigsten Punkten zur Weiterentwicklung der GFP verständigt und diese in Form einer gemeinsamen Erklärung in die Beratungen im Rat eingebracht. Eine Reihe von Mitgliedstaaten unterstützten diese Eckpunkte.
Staatssekretär Dr. Kloos sprach sich für eine ehrgeizige Reform der GFP aus. Deutschland habe dazu bereits Ende des Jahres seine Position vorgelegt. Die Nutzung der lebenden Meeresressourcen müsse sich strikt an dem Nachhaltigkeitsprinzip orientieren. Dazu sei zuallererst durch effiziente Kontrollen und abschreckende Sanktionen sicherzustellen, dass die jeweiligen Flotten ihre zugewiesenen Fangquoten einhalten. Ein System individueller, handelbarer Fangrechte lehne Deutschland ab. Auch sei ein reines Fangaufwandssystem nicht akzeptabel. Zentraler Punkt für die Sicherstellung einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung sei ein modernes Fischereimanagement. Hier seien seit der Reform von 2002 mit den Wiederauffüllungs- und Managementplänen bereits wichtige Vorarbeiten geleistet worden. Diese Politik müsse in Zukunft konsequent fortgesetzt und auf alle überfischten Bestände angewendet werden. Hinzu kommen müssten Anreize für selektivere Fangmethoden sowie temporäre Gebietsschließungen, um vor allem Jungfische zu schützen. Ergänzend müssten künftig weitere Maßnahmen vorgesehen werden. Dabei stehe die Vermeidung unerwünschter Beifänge und die Einführung von Rückwurf-Verboten und Anlande-Geboten an erster Stelle. Flankierend zu einem modernen Fischereimanagement und dem Abbau von Überkapazitäten müsse auch eine bessere Durchsetzung der Regeln der GFP sichergestellt werden.
Zudem machte Staatssekretär Dr. Kloos deutlich, dass ungeachtet der erforderlichen Reformen die europäische Fischerei verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen brauche. Deshalb dürften die Grundpfeiler der GFP aus deutscher Sicht nicht zur Disposition gestellt werden. Dazu zählten die Verteilung der maximalen Gesamtfangmengen nach dem Prinzip der relativen Stabilität, das System von nationalen Quoten und die Fischereiabkommen mit den Drittländern. Diese Grundpfeiler stellten am ehesten sicher, dass die Mitverantwortung der Mitgliedstaaten für die nachhaltige Fischerei gewahrt bleibe und die Küstenfischerei eine verlässliche Zukunftsperspektive habe. Bei der Diskussion über die Regionalisierung der GFP dürfe es am Ende nicht zu einer Kompetenzübertragung vom Rat auf andere Gremien kommen.
Während eines informellen Mittagessens auf Einladung der spanischen Ratspräsidentschaft führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur.
Bei der Gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur beabsichtigt die Kommission, diese an die heutigen Erfordernisse einer nachhaltigen Fischerei anzupassen. Dabei geht es ihr im Wesentlichen darum, die Preisstützungsregelungen wie die Interventions- und Kompensationsmechanismen zu reformieren, Verbraucherinformation und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln zu fördern und Erzeugerorganisationen zu stärken.
Fangmöglichkeiten für das Jahr 2011
Nach einer kurzen Einführung durch Kommissarin Damanaki führte der Rat einen Gedankenaustausch über die Fangmöglichkeiten für das Jahr 2011.
In ihrem Konsultationspapier erläutert die Kommission, wie sie bei der Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Beschränkungen des Fangaufwands für das kommende Jahr vorgehen will. Dabei orientiert sie sich im Wesentlichen an den wissenschaftlichen Empfehlungen und an den auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen der Gemeinschaft.
Dabei stützt die Kommission ihre Vorschläge in ihrer Mitteilung auf folgende Grundsätze: ökologische Nachhaltigkeit, größtmögliche Quotenstabilität, Umsetzung mehrjähriger Pläne, Erfüllung internationaler Verpflichtungen, Abbau der Überfischung und Wiederauffüllung der Bestände, Berücksichtigung wissenschaftlicher Empfehlungen, über die international Konsens besteht und größere Vorsicht bei Ungewissheiten.
Kommissarin Damanaki machte deutlich, dass seit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik 2002 zwar einige Fortschritte in Bezug auf die Bestandserhaltung erzielt worden seien. Doch die meisten Bestände seien immer noch überfischt. In einem eindringlichen Appell stellte sie klar, dass es in Anbetracht der desolaten Bestandssituation bei vielen Fischarten so wie bisher nicht mehr weitergehen könne. Die Kommission habe in ihrer Mitteilung Regeln für die Festlegung der Fangmöglichkeiten vorgelegt, die dem Vorsorgeansatz folgen. Nur so könnte das in Johannesburg vereinbarte Ziel eines höchstmöglichen Dauerertrags bis 2015 erreicht werden. Wichtig sei der Ausbau von mehrjährigen Plänen. Kurzfristige politische Kompromisse im Rat dienten nicht dieser Zielsetzung, da sich dann die Bestandssituation von Fischbeständen weiterhin verschlechtern könne.
Die Mitgliedstaaten begrüßten grundsätzlich die von der Kommission genannten Maßnahmen. Etliche Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass sich viele Bestände, für die es einen Bewirtschaftungs- bzw. Managementplan gibt, erholen. Bei der Festlegung der Gesamtfangmengen müssten auch die sozioökonomischen Aspekte berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang müssten gegebenenfalls die Fangmöglichkeiten nach Auffassung einiger Mitgliedstaaten flexibler festgelegt werden, als von den wissenschaftlichen Gutachten vorgeschlagen.
Staatssekretär Dr. Kloos erklärte, dass Deutschland ein grundsätzliches Interesse an der Festsetzung nachhaltiger Fischereimanagement-Maßnahmen habe, die im Einklang mit dem Vorsorge- und Ökosystemansatz stehen. Es sei erfreulich, dass sich eine Reihe von Beständen in den letzten Jahren deutlich erholt hätten. Allerdings könne für den Großteil der Bestände noch keine Entwarnung gegeben werden. Das Ziel, bis 2015 den höchstmöglichen Dauerertrag zu erreichen, sollte weiterverfolgt werden. Mehrjährige Managementpläne seien von besonderer Bedeutung für eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung. Deshalb sollte dieses Instrument ausgebaut werden. Dringlich sei wegen der prekären Situation des Herings in der westlichen Ostsee ein Managementplan für pelagische Bestände in der Ostsee. Staatssekretär Dr. Kloos begrüßte, dass die Kommission der Vermeidung von Rückwürfen eine größere Bedeutung beimessen wolle. Ein erster Schritt sei in diesem Jahr mit der Einführung von Anreizen zur freiwilligen Teilnahme an der vollständig dokumentierten Fischerei in der Nordsee getan worden. Weitere Schritte müssten jetzt auch für die Ostsee folgen.
Kommissarin Damanaki hielt abschließend fest, dass eine grundsätzliche Unterstützung der Mitgliedstaaten für den Kommissionsansatz festzustellen sei, auch wenn es in wichtigen Detailfragen unterschiedliche Auffassungen gebe. Es sei klar, dass stärker als in der Vergangenheit die wissenschaftlichen Gutachten berücksichtigt werden müssten. Das könne dazu führen, dass die Flexibilität für die Gewährung von Ausnahmen für Mitgliedstaaten geringer würde. Forderungen einiger Mitgliedstaaten nach einer nachhaltigen Fischerei und einem gleichzeitigen Erhalt der derzeitigen Flottengröße seien nicht miteinander vereinbar. Der Gemeinschaft blieben nur noch vier Jahre, um das einstimmig unterstützte Nachhaltigkeitsziel von Johannesburg zu erreichen. Dazu seien nun verstärkte Anstrengungen erforderlich.
Im Lichte der Diskussion werde die Kommission im Dezember 2010 Vorschläge für die Fangmöglichkeiten für das Jahr 2011 vorlegen.
Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Maislinien
Der Rat erzielte weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die sechs Vorschläge der Kommission zum Inverkehrbringen von bestimmten gentechnisch veränderten Maislinien. Nach den einschlägigen Regeln kann die Kommission nun die gentechnisch veränderten Maislinien in ihrer Verantwortung für das Inverkehrbringen zulassen.
Die Kommission hat Vorschläge über die Zulassung zum Inverkehrbringen von sechs gentechnisch veränderten Maissorten zu Verarbeitungs-, Futtermittel- und Lebensmittelzwecken vorgelegt. Bei der gentechnisch veränderten Maissorte Bt11 ist eine Verlängerung der Zulassung vorgesehen. Ein Zulassung für den Anbau ist bei den gentechnisch veränderten Maislinien nicht vorgesehen. Bei allen Maislinien handelt es sich um konventionelle Kreuzungen bereits zugelassener Sorten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zu den Maislinien eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.
Kommissar Dalli betonte, dass alle zur Zulassung des Inverkehrbringens vorgeschlagenen Maislinien dem hohen Schutzniveau in der Gemeinschaft entsprächen.
Ferner wies er darauf hin, dass die Kommission einen Vorschlag vorlegen werde, um den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von gentechnisch veränderten Produkten zu gewähren.
Vereinfachung des Agrarrechts
Die Kommissare Dalli und Cioloş informierten gemeinsam über den aktuellen Stand bei der Vereinfachung des Agrarrechts. Auf dieser Grundlage führte der Rat einen Gedankenaustausch.
Bereits im April 2009 haben 13 Delegationen, darunter auch Deutschland, der EU-Kommission 39 konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des Agrarrechts vorgelegt. Diese beziehen sich auf Regelungen im Marktbereich sowie die Bereiche Direktzahlungen, Cross Compliance und ländliche Entwicklung. Die Kommission wurde gebeten, diese Vereinfachungsvorschläge zu prüfen und dem Rat zu berichten.
Die Vorschläge wurden intern in der Kommission und extern unter Beteiligung von Experten der Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten überprüft. Bereits im Dezember 2009 hat die Kommission einen Zwischenbericht gegeben.
Kommissar Dalli erläuterte, dass die legislativen Maßnahmen und die Kontrollen verhältnismäßig ausgestaltet werden müssten. Die Normen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie des Tierschutzes entsprechen dem gesellschaftlichen Wunsch eines hohen Qualitätsniveaus für europäische Produkte. In diesem Rahmen habe die Kommission schon in der Vergangenheit Vereinfachungsziele umgesetzt. Wichtig sei der Austausch bester Praktiken, um den Verwaltungsaufwand insgesamt zu verringern. Hierzu gebe es im Bereich Pflanzen- und Tierschutz bereits gute Initiativen.
Kommissar Cioloş wies darauf hin, dass die Kommission bereits viele Vereinfachungen, unter anderem im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP, umgesetzt habe. Weitere Vorschläge zur Vereinfachung seien für Oktober 2010 geplant. Die Landwirte erwarteten klarere und einfachere Regeln. Dafür müsse die Qualität der Rechtsakte und deren Umsetzung verbessert werden. Innerhalb der Kommission müsse die Zusammenarbeit vertieft werden, unter anderem, um die Vorschriften im Rahmen der Cross Compliance nach 2013 zu überprüfen.
Die Mitgliedstaaten forderten die Kommission auf, die Vereinfachungsbemühungen fortzusetzen. Bei künftigen Vereinfachungsinitiativen, insbesondere im Bereich der Cross Compliance, müsse der Austausch zwischen der Generaldirektion Landwirtschaft und der Generaldirektion Gesundheit intensiviert werden. Etliche Mitgliedstaaten forderten eine stärkere Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen den Kosten der Kontrolle und den zu kontrollierenden Maßnahmen.
Deutschland hat mit 17 weiteren Mitgliedstaaten in die heutigen Beratungen des Rates ein gemeinsames Positionspapier eingebracht, welches von weiteren Mitgliedstaaten unterstützt wurde. In diesem Dokument wird unter anderem die Bedeutung der Vereinfachung der GAP – auch im Hinblick auf deren Weiterentwicklung nach 2013 – unterstrichen. Hier sei eine bessere Rechtsetzung bereits bei den Beratungen zu diesem Paket anzustreben.
Staatssekretär Dr. Kloos unterstrich, dass die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik für Deutschland ein wichtiges Anliegen sei und als Daueraufgabe wahrgenommen werden müsse. Er dankte der Kommission, dass sie die Umsetzung der 39 Vereinfachungsvorschläge aktiv und zügig vorantreibe, auch wenn Deutschland sich in einigen Bereichen bei der Umsetzung dieser Vorschläge mehr erhofft habe. Mit Blick auf die Zeit nach 2013 sei es erforderlich, dass die Vereinfachung von Anfang an in den Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 einbezogen werde. Die Kontrollsysteme müssten effektiv ausgestaltet werden, aber verhältnismäßig bleiben. Darüber hinaus müsse im Rahmen der 2. Säule sowohl die Programmierung als auch die Durchführung vereinfacht werden. Hierzu habe Deutschland mittlerweile weitere Vereinfachungsbeiträge in die Diskussion eingebracht.
Situation auf dem EU-Milchmarkt
Mit der vierteljährlichen Berichterstattung kommt die Kommission einer Zusage nach, die sie dem Rat gegeben hat.
Kommissar Cioloş erläuterte, dass sich die Situation auf dem EU-Milchmarkt in den letzten Monaten stetig verbessert habe. Trotz des saisonalen Produktionsanstiegs stabilisierten sich die EU- und die Weltmarktpreise für die meisten Produkte. Die Preise für Butter und Magermilchpulver in der EU lägen deutlich oberhalb des Interventionspreisniveaus. Die Auslagerung der Interventionsbestände an Magermilchpulver und Butter – auch im Rahmen der Bedürftigenhilfe – erfolge vorsichtig und habe bisher keine negativen Auswirkungen auf den EU-Markt gezeigt.
Die stabileren Milchauszahlungspreise würden den Milcherzeugern helfen, nach dem langen Preistief der vergangenen Jahre die Herausforderungen des Reformpfades im Bereich der Milchmarktpolitik zu bewältigen, ohne in existenzbedrohende Schieflagen zu kommen.
Im Übrigen verwiesen sowohl der spanische Ratsvorsitz als auch die Kommission auf die im kommenden Rat anstehende Diskussion über die Ergebnisse der hochrangigen Expertengruppe zur Milch.

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