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Nachgeordnete Bundesbehörden des BMELV beteiligen sich an der einheitlichen Behördenrufnummer 115

Im Dezember 2011 schließen sich vier nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) dem Informationsverbund im Rahmen der einheitlichen Behördenrufnummer 115 an und erweitern damit das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger.

Zu den vier Behörden zählen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundessortenamt (BSA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Bürgerinnen und Bürger in den teilnehmenden Kommunen können unter 115 jetzt auch Auskünfte zu Themen wie Produktsicherheit bei PET-Flaschen, Ein- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Produkte, Kennzeichnung mit dem Bio-Siegel, Biologische Vielfalt für Ernährung und Landwirtschaft, Sortenschutz, Sortenzulassung, Anzeigeverfahren und rechtliche Grundlagen für Nahrungsergänzungsmittel sowie zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten.

Das Bundeskabinett hatte am 2. Juni 2010 die "Eckpunkte der Beteiligung der Bundesverwaltung an der einheitlichen Behördenrufnummer 115" beschlossen. Damit soll das im Koalitionsvertrag zur 17. Legislaturperiode gesetzte Ziel der Beteiligung der Bundesbehörden am 115-Service umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die einheitliche Behördenrufnummer 115 den Service für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert. Mit einer einzigen und leicht von Bürgerinnen und Bürgern zu merkenden Rufnummer 115 wird ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Bis 2011 sollen alle Bundesbehörden hieran angeschlossen sein, bis Ende 2013 soll 115 für ganz Deutschland zur Verfügung stehen.

Das BMELV hat seine Aufschaltung im Zusammenhang mit der Reaktorhavarie in Japan bereits am 18. März 2011 vollzogen. Außerdem wurden Informationen zum EHEC-Geschehen und zu Auslandsreisen mit Heimtieren in den Verbund eingestellt.  

Die Rufnummer 115 ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Ziel ist es, 75 Prozent der 115-Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter anzunehmen.

Anrufe bei der Rufnummer 115 sind kostenpflichtig. Von den erhobenen Tarifen werden 3 Cent zur Finanzierung der D115-Netztechnik verwendet, die darüber hinaus gehenden Kosten erhalten die jeweiligen Telekommunikationsanbieter.

Die Festnetzpreise betragen überwiegend 7 Cent, maximal 14 Cent/Anrufminute (inklusive Umsatzsteuer) und die Mobilfunkpreise überwiegend 17 Cent - 20 Cent, maximal 29 Cent/Anrufminute (inklusive Umsatzsteuer).

Voraussichtlich wird im Laufe des Jahres 2012 die 115 zum Ortstarif erreichbar sein und in Flatrates integriert werden können.

Weitere Informationen zur 115 finden Sie unter

Stand:
06.12.11

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