Das BMELV setzt sich auf nationaler und EU-Ebene für mehr Tierschutz ein, Quelle: photoGrapHie / Fotolia.com
Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland
Das BMELV verfolgt eine umfassende Strategie beim Thema Tierschutz. Dazu gehören eine Reihe von Initiativen, die aktuelle Änderung des Tierschutzgesetzes ist nur ein Teil davon.
- Tierschutz als verfassungspolitische Leitlinie
- Änderung des Tierschutzgesetzes in Deutschland
- Tierwohlkennzeichnung
- Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes
Tierschutz als verfassungspolitische Leitlinie
Das Staatsziel Tierschutz, das seit nunmehr zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist, dient dem BMELV als verfassungspolitische Leitlinie. Für die Bundesregierung stehen die Tiergesundheit und das Wohlbefinden der Tiere in Verbindung mit höchsten Produktions- und Produktstandards und damit die Sicherheit für Mensch und Tier im Vordergrund. Diese Werte leiten das BMELV in allen Bereichen des Tierschutzes - ob es um Haustiere, um landwirtschaftliche Nutztiere, um Versuchstiere in der Forschung oder um Tiere geht, die im Zirkus Kunststücke vorführen.
Änderung des Tierschutzgesetzes in Deutschland
Mit der aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes wird der Tierschutz in vielen Bereichen und für eine Reihe von unterschiedlichen Tierarten verbessert. Nachdem das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, wird zur Zeit die Verkündung des Gesetzes vorbereitet.
Weiterführende Links und Downloads:
Tierschutzgesetz
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetze der Bundesregierung
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Bundestag vom 26.11.2012 zur Novellierung des Tierschutzgesetzes
1. Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie
Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für die Verwendung von Affen geben. Zentraler Bestandteil ist ein fast vollständiges Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere.
Forschung
Forschungspreis des BMELV zur Förderung von methodischen Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen
Tierversuche dienen der Grundlagenforschung und helfen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Bei der Entwicklung von Kosmetika sind sie dagegen nicht vertretbar. Deutschland hat solche Versuche als Vorreiter im europäischen Tierschutz bereits seit langem abgeschafft. Mit den neuen Regelungen werden europaweit einheitliche Standards zum Schutz der Versuchstiere auf einem hohen Niveau eingeführt.
Daneben fördert die Bundesregierung speziell die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Dazu vergibt das BMELV den Forschungspreis zur Förderung von methodischen Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Zudem unterstützt BMELV die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) finanziell. Ferner hat Deutschland mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Vorreiterrolle in Europa übernommen.
Rechtlicher Hintergrund
Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Versuchstierrichtlinie) in Kraft getreten. Sie ist von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Das BMELV hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie zum Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgelegt.Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist bereits abgeschlossen, die Verordnung wird voraussichtlich am 22. März 2013 vom Bundesrat beraten.
2. Qualzuchtverbot
Züchter von Tieren stehen in der Verantwortung, die Zucht am Ziel eines vitalen, gesunden, schmerz- und leidensfreien Tieres auszurichten. Wenn Züchter die notwendigen Zusammenhänge und Folgen ihres Tuns nicht kennen, nicht beachten und die gebotenen Grenzen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten überschreiten (z.B. Zucht mit Defektgenen oder Übertypisierung), dann besteht die Gefahr, dass sie mit ihren Zuchtzielen das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen.
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes soll deshalb für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung des Qualzuchtverbotes gesorgt werden. Dazu formuliert das BMELV das bestehende Qualzuchtverbot neu und gibt damit sowohl Züchtern als auch Vollzugsbehörden eine sachgerechtere und einfacher anwendbare Vorschrift als bisher an die Hand.
3. Schenkelbrand bei Pferden
Quelle: Diana Wolfraum, Fotolia.com
Die sichere Einzeltieridentifizierung zum Zweck der Tierseuchenbekämpfung erfolgt bei Pferden durch den elektronischen Transponder in Verbindung mit dem Equidenpass, der für jedes Pferd ausgestellt wird. Das BMELV hat sich daher für ein Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd stark gemacht. Der Schenkelbrand hat jedoch auch eine Bedeutung als sichtbare Kennzeichnung der Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband. Der Deutsche Bundestage hat daher beschlossen, den Schenkelbrand ab 2019 nur noch unter Betäubung, zum Beispiel durch örtliche Anwendung von Tierarzneimitteln, zuzulassen. So soll den Forderungen einiger Pferdezuchtverbände und dem Tierschutz angemessen Rechnung getragen werden.
4. Nutztierhaltung
Forschung
Das BMELV fördert ein innovatives Projekt zur Sicherstellung einer hohen und gleichbleibenden Qualität von Schweinefleisch. Ziel ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Geruchs und Geschmacks von Eberfleisch.
Die Nutztierhaltung in Deutschland ist Teil der arbeitsteiligen und international verflochtenen Land- und Ernährungswirtschaft. Mit knapp 23 Milliarden Euro tragen Lebensmittel aus tierischer Erzeugung 45 Prozent des Produktionswertes der deutschen Landwirtschaft bei. Lebensmittel aus tierischer Produktion wie Milch, Eier und Fleisch sind im In- und Ausland beliebt. Gleichwohl ist die landwirtschaftliche Nutztierhaltung immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Im Zentrum steht dabei die Akzeptanz der Nutztierhaltung in der Bevölkerung.
Einer Allensbach-Umfage zufolge erwarten heute rund 80 Prozent der Verbraucher, dass die deutsche Landwirtschaft ihre Tiere tiergerecht hält. Zugleich vermuten viele Verbraucher aber, dass es bei der Nutztierhaltung Missstände gibt. Der Tierschutz muss deshalb für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden. Hierzu dienen Initiativen wie der „Tag des offenen Hofes“ oder das Prinzip der „offenen Stalltür“, die Interessierten die Möglichkeit geben, sich ein realistisches Bild von moderner Tierhaltung zu machen, die in vielen Aspekten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu tiergerechten Haltungsverfahren in die Praxis umsetzt.
Tierschutz-Diskussion in der Bevölkerung
Charta für Landwirtschaft und Verbraucher
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bunt (PDF, 4 MB, nicht barrierefrei)
schwarz-weiß (PDF, 294 KB, nicht barrierefrei)
Vor allem der im Jahr 2011 initiierte Prozess zur Erstellung einer Charta für Landwirtschaft und Verbraucher, die Bundesministerin Aigner am 19. Januar 2012 vorgestellt hat, verdeutlicht, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland der Tierschutz gerade im Umgang mit Nutztieren ist. Die vielen Zuschriften der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema sowie der umfassende Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen bestärken das BMELV darin, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu verbessern und die Haltungsbedingungen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen.
So ist im Charta-Prozess deutlich geworden, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher Praktiken, die in der Tierhaltung früher selbstverständlich waren, mittlerweile ablehnen. Dies gilt etwa für die Eingriffe am Tier, die nicht der Behandlung von Krankheiten dienen. Das BMELV nimmt diese Bedenken ernst und hat im Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration vorgesehen. Die Methode soll künftig in Deutschland verboten sein. Mittelfristig soll auf alle so genannten nicht-kurativen Eingriffe, wie das Schwänze-Kupieren und Schnabel-Kürzen, in der Nutztierhaltung weitestgehend verzichtet werden. Zur Diskussion des Sachstandes und des Handlungsbedarfs auf dem Weg zum Ausstieg aus diesen Eingriffen fand am 29. und 30. November 2012 ein Fachgespräch mit Experten aus Wissenschaft, Tierschutz und Wirtschaft statt.
Tierhalter stärker in der Pflicht
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes werden die Erzeuger bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen. Tierhalter sollen künftig dazu verpflichtet werden, ein Kontrollsystem zu etablieren und noch stärker dafür zu sorgen, dass es den Tieren gut geht. Dabei sollen Tierwohlindikatoren zur Beurteilung des Wohlergehens der Tiere herangezogen werden.
Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland
Das BMELV ändert aber nicht nur das Tierschutzgesetz. Die Änderung ist eingebettet in eine umfassende Strategie zur Zukunft der Nutztierhaltung. Das BMELV will der Nutztierhaltung in Deutschland wieder zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verhelfen. Auch das ist eine Konsequenz aus den Diskussionen zur Charta für Landwirtschaft und Verbraucher.
Dieser Prozess wird durch ein Forschungs- und Innovationskonzept "Nutztiere" flankiert. Es soll wissenschaftlich fundierte Grundlagen für Maßnahmen wie zum Beispiel die Entwicklung von Tierwohl-Indikatoren oder die Weiterentwicklung bestehender Haltungssysteme schaffen. In diesem Zusammenhang fördert das BMELV beispielsweise ein Forschungsprojekt der "Vion Food Group" und des Deutschen Tierschutzbundes, das ein zweistufiges Tierschutz-Label für die Schweinefleischkette entwickeln soll. Außerdem ergreift das BMELV weitere konkrete Maßnahmen, z. B. mit einem Maßnahmenpaket zur Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung.
Ziel ist, den Tierschutz und das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu verbessern und die Haltungsbedingungen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. So sollen zum Beispiel Strategien zur Vermeidung nicht-kurativer Eingriffe wie dem Schnäbelkürzen bei Legehennen entwickelt oder nachhaltige und/oder besonders tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden.
5. Wildtiere im Zirkus
Über diese Maßnahmen hinaus prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit, ob und wie ein Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkussen erfolgen kann. Der Grund: Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben stellt mit Blick auf den Tierschutz allein aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer.
Der Tierschutz für Zirkustiere umfasst die Haltung, die Ausbildung und den Transport, Quelle: © FaceMePLS - Flickr.com
Das BMELV hat die Länder gebeten, dem Bund belastbare Daten über ihre konkreten Erkenntnisse aus der Überwachung von Zirkussen mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung und speziell der Transport von bestimmten Wildtieren in Zirkussen tierschutzgerecht nicht möglich ist und bisherige Maßnahmen wie die Zirkusregister-Verordnung keine spürbaren Verbesserungen gebracht haben, werden wir weitere Optionen prüfen, darunter auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben.
6. Weitere Änderungen im Tierschutzgesetz
Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes werden folgende weitere Regelungen getroffen:
- Die Einfuhr von Wirbeltieren, die in Deutschland z.B. verkauft werden sollen, muss künftig von der Behörde erlaubt werden. Damit wird erreicht, dass alle Personen, die dabei mit den Tieren umgehen, die erforderliche Sachkunde haben und die Voraussetzungen vorhanden sind, dass die Tiere sowenig Stress wie möglich ausgesetzt sind. Außerdem soll damit dem unseriösen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden.
- Beim Verkauf von Heimtieren müssen dem künftigen Tierhalter künftig schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden.
- Ebenfalls erlaubnispflichtig wird die gewerbsmäßige Hundeausbildung, um im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.
- Verboten wird, Tiere zu Verlosen oder als Preis bei einem Wettbewerb oder einem Preisausschreiben vorzusehen, damit solche Tiere nicht in unsachkundige Hände geraten.
- Ebenfalls verboten wird aus Gründen des Tierschutzes auch die Zoophilie.
- Tierbörsenbetreiber müssen künftig weitergehende Anforderungen erfüllen, um eine Erlaubnis für die Durchführung einer Tierbörse zu erhalten.
Insgesamt werden mit dem neuen Tierschutzgesetz somit Verbesserungen in vielen Bereichen des Tierschutzes und für eine Reihe von unterschiedlichen Tierarten erzielt.
Tierwohlkennzeichnung
Das BMELV setzt sich darüber hinaus auch auf europäischer Ebene für mehr Tierschutz ein: So treibt das Bundeslandwirtschaftsministerium unter anderem die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels voran – ähnlich dem Biosiegel. Damit sollen die Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung sehr hohe Tierwohlanforderungen erfüllt wurden. Das BMELV setzt darauf, dass die EU hier gemeinsam handelt.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes
Zu der Strategie des BMELV zur Verbesserung des Tierschutzes gehören daneben weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Festlegung von Anforderungen an die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken. Hierzu soll die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden. Ein entsprechender Entwurf ist mit Ländern, Tierschutz-.und Wirtschaftsverbänden diskutiert worden.
Verbessert wurde außerdem der Schutz von Tieren bei der Schlachtung. Seit dem 1. Januar 2013 ist die EU-Tierschutzschlachtverordnung anzuwenden. In diesem Zusammenhang war es erforderlich, die nationale Tierschutz-Schlachtverordnung anzupassen. Die neue nationale Verordnung ist ebenfalls am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Das Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (kurz Säugetiergutachten) wird zur Zeit überarbeitet. Das Gutachten dient Tierhaltern und Vollzugsbehörden als Orientierung über die Mindestanforderungen bei der Haltung von Tieren zum Beispiel in zoologischen Gärten. Mit der Überarbeitung wird es an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst.
- Stand:
- 08.02.13


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