Das BMELV setzt sich auf nationaler und EU-Ebene für mehr Tierschutz ein, Quelle: photoGrapHie / Fotolia.com
Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland
Das BMELV verfolgt eine umfassende Strategie beim Thema Tierschutz und plant zahlreiche Änderungen des Tierschutzgesetzes.
- Tierschutz als verfassungspolitische Leitlinie
- Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes in Deutschland
- Tierwohlkennzeichung
Tierschutz als verfassungspolitische Leitlinie
Das Staatsziel Tierschutz, das seit nunmehr zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist, dient dem BMELV als verfassungspolitische Leitlinie. Für die Bundesregierung stehen die Tiergesundheit und das Wohlbefinden der Tiere in Verbindung mit höchsten Produktions- und Produktstandards und damit die Sicherheit für Mensch und Tier im Vordergrund. Diese Werte leiten das BMELV in allen Bereichen des Tierschutzes - ob es um Haustiere, um landwirtschaftliche Nutztiere, um Versuchstiere in der Forschung oder um Tiere geht, die im Zirkus Kunststücke vorführen.
Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierschutzes in allen relevanten Bereichen, befindet sich derzeit die Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes in der Vorbereitung.
Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes in Deutschland
1. Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie
Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für Affen geben. Zentraler Bestandteil ist ein fast vollständiges Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere.
Forschung
Forschungspreis des BMELV zur Förderung von methodischen Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen
Tierversuche dienen der Grundlagenforschung und helfen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Bei der Entwicklung von Kosmetika sind sie dagegen nicht vertretbar. Deutschland hat solche Versuche als Vorreiter im europäischen Tierschutz bereits abgeschafft. Mit den neuen Regelungen führt das BMELV europaweit einheitliche Standards zum Schutz der Versuchstiere auf einem hohen Niveau ein.
Daneben fördert die Bundesregierung speziell die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Dazu vergibt das BMELV den Forschungspreis zur Förderung von methodischen Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Zudem unterstützt BMELV die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) finanziell. Ferner hat Deutschland mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Vorreiterrolle in Europa übernommen.
Rechtlicher Hintergrund
Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Versuchstierrichtlinie) in Kraft getreten. Sie ist von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Das BMELV hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie zum Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgelegt, der derzeit von den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung sowie von Ländern, Verbänden und Fachkreisen geprüft wird.
2. Qualzuchtverbot
Züchter von Heimtieren stehen in der Verantwortung, die Zucht am Ziel eines vitalen, gesunden, schmerz- und leidensfreien Tieres auszurichten. Wenn Züchter die notwendigen Zusammenhänge und Folgen ihres Tuns nicht kennen, nicht beachten und die gebotenen Grenzen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten überschreiten (z.B. Zucht mit Defektgenen oder Übertypisierung), dann besteht die Gefahr, dass sie mit ihren Zuchtzielen das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen.
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes soll deshalb für mehr Rechtssicherheit bei der behördlichen Untersagung von Qualzucht gesorgt werden. Dazu formuliert das BMELV das bestehende Qualzuchtverbot neu und gibt damit den Vollzugsbehörden der Länder wirkungsvollere Instrumente an die Hand. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant.
3. Schenkelbrand bei Pferden
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Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferd (d.h. die Zulassung der Kennzeichnung von Fohlen mit einem Brandzeichen, um die Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband sichtbar zu machen) soll künftig entfallen. Da das elektronische Chippen zur Kennzeichnung von Pferden in der EU mittlerweile vorgeschrieben ist, ist der Schenkelbrand als weitere Kennzeichnungsmethode nicht mehr notwendig. Die Kennzeichnung mit dem Schenkelbrand muss daher aus Tierschutzgründen aus dem Gesetz gestrichen werden.
4. Nutztierhaltung
Quelle: © fuxart - Fotolia.com
Die Nutztierhaltung in Deutschland ist Teil der arbeitsteiligen und international verflochtenen Land- und Ernährungswirtschaft. Mit knapp 23 Milliarden Euro tragen Lebensmittel aus tierischer Erzeugung 45 Prozent des Produktionswertes der deutschen Landwirtschaft bei. Lebensmittel aus tierischer Produktion wie Milch, Eier und Fleisch sind im In- und Ausland beliebt. Gleichwohl ist die landwirtschaftliche Nutztierhaltung immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Im Zentrum steht dabei die Akzeptanz der Nutztierhaltung in der Bevölkerung.
Einer Allensbach-Umfage zufolge erwarten heute rund 80 Prozent der Verbraucher, dass die deutsche Landwirtschaft ihre Tiere tiergerecht hält. Zugleich vermuten viele Verbraucher aber, dass es bei der Nutztierhaltung Missstände gibt. Der Tierschutz muss deshalb für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind dabei selbst die besten Botschafter für eine Tierhaltung, die das Tierwohl hoch hält. Sie gehen mit gutem Beispiel voran und geben Interessierten am "Tag des offenen Hofes" oder über das Prinzip der "offenen Stalltür" die Gelegenheit, Tierställe mit eigenen Augen anzusehen und sich ein eigenes Bild zu machen.
Tierschutz-Diskussion in der Bevölkerung
Charta für Landwirtschaft und Verbraucher
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Vor allem die vom BMELV initierte Charta für Landwirtschaft und Verbraucher, die Bundesministerin Aigner am 19. Januar 2012 vorgestellt hat, verdeutlicht, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland der Tierschutz gerade im Umgang mit Nutztieren ist. Die vielen Zuschriften der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema sowie der umfassende Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen bestärken das BMELV darin, Tierschutz und das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu verbessern und die Haltungsbedingungen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen.
So ist im Charta-Prozess deutlich geworden, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher Praktiken, die in der Tierhaltung früher selbstverständlich waren, mittlerweile ablehnen. Dies gilt etwa für die Eingriffe am Tier, die nicht der Behandlung von Krankheiten dienen. Wir nehmen diese Bedenken ernst und haben im Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum Beginn des Jahres 2017 vorgesehen. Die Methode soll ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland verboten sein. Mittelfristig soll auf alle so genannten nicht-kurativen Eingriffe, wie das Schwänze-Kupieren und Schnabel-Kürzen, in der Nutztierhaltung weitestgehend verzichtet werden.
Tierhalter stärker in der Pflicht
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes werden die Erzeuger bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen. Tierhalter sollen künftig dazu verpflichtet werden, ein Kontrollsystem zu etablieren und noch stärker dafür zu sorgen, dass es den Tieren gut geht. Tierwohlindikatoren sollen zur Beurteilung des Wohlergehens der Tiere herangezogen werden. Das Gesetz wird eine Ermächtigung zur Regelung von Details in einer Verordnung enthalten.
Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland
Das BMELV ändert aber nicht nur das Tierschutzgesetz. Die Änderung ist eingebettet in eine umfassende Strategie zur Zukunft der Nutztierhaltung. Das BMELV will der Nutztierhaltung in Deutschland wieder zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verhelfen. Auch das ist eine Konsequenz aus den Diskussionen zur Charta für Landwirtschaft und Verbraucher.
Dieser Prozess wird durch ein Forschungs- und Innovationskonzept "Nutztiere" flankiert. Es soll wissenschaftlich fundierte Grundlagen für Maßnahmen wie zum Beispiel die Entwicklung von Tierwohl-Indikatoren oder die Weiterentwicklung bestehender Haltungssysteme schaffen. In diesem Zusammenhang fördert das BMELV beispielsweise ein Forschungsprojekt der "Vion Food Group" und des Deutschen Tierschutzbundes, das ein zweistufiges Tierschutz-Label für die Schweinefleischkette entwickeln soll. Außerdem ergreift das BMELV weitere konkrete Maßnahmen, z. B. mit einem Maßnahmenpaket zur Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung.
Ziel ist, den Tierschutz und das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu verbessern und die Haltungsbedingungen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. So sollen zum Beispiel Strategien zur Vermeidung nicht-kurativer Eingriffe wie dem Schnäbelkürzen bei Legehennen entwickelt oder nachhaltige und/oder besonders tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden.
5. Wildtiere im Zirkus
Über diese Maßnahmen hinaus prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit, ob und wie ein Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkussen über das Tierschutzgesetz erfolgen kann. Der Grund: Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben stellt mit Blick auf den Tierschutz allein aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer.
Der Tierschutz für Zirkustiere umfasst die Haltung, die Ausbildung und den Transport, Quelle: © FaceMePLS - Flickr.com
Aktuell hat das BMELV die Länder gebeten, dem Bund belastbare Daten über ihre konkreten Erkenntnisse aus der Überwachung von Zirkussen mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung und speziell der Transport von bestimmten Wildtieren in Zirkussen tierschutzgerecht nicht möglich ist und bisherige Maßnahmen wie die Zirkusregister-Verordnung keine spürbaren Verbesserungen gebracht haben, werden wir weitere Optionen prüfen, darunter auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben.
Tierwohlkennzeichung
Das BMELV setzt sich darüber hinaus auch auf europäischer Ebene für mehr Tierschutz ein: So treibt das Bundeslandwirtschaftsministerium u.a. die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels voran – ähnlich dem Biosiegel. Damit sollen die Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung sehr hohe Tierwohlanforderungen erfüllt wurden. Das BMELV setzt darauf, dass die EU hier gemeinsam handelt.


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