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Tierschutzbericht der Bundesregierung 2011

Der Tierschutz genießt einen hohen Stellenwert in Deutschland. Seit fast zehn Jahren steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz und ist damit eine wichtige verfassungsrechtliche Wertentscheidung.

Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag auf Grundlage des Tierschutzgesetzes alle vier Jahre über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Im Berichtszeitraum des Tierschutzberichtes 2011, den Jahren 2007 bis 2010, konnte die Bundesrepublik Deutschland wesentliche Fortschritte zur Weiterentwicklung des praktischen Tierschutzes – sowohl auf nationaler Ebene als auch im Rahmen der Rechtsetzung auf europäischer Ebene – bewirken. Dazu hat auch das große Engagement von Tierschutzverbänden und der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes beigetragen.

Hier finden Sie einen Überblick über die Bereiche, in denen Veränderungen zum Wohle der Tiere erreicht werden konnten:

Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle

Das BMELV hatte sich in der Vergangenheit wiederholt und mit Nachdruck bei der Europäischen Kommission für ein EU-weites Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfellen eingesetzt. Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 konnten die Arbeiten an einem entsprechenden Verordnungsvorschlag abgeschlossen werden. Sie gilt seit dem 31. Dezember 2008.

Schutz von Tieren beim Transport

Im Bereich der Tiertransporte wurden zum 5. Januar 2007 die Vorgaben deutlich verschärft. Zu den inhaltlichen Neuerungen der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport gehören z. B. die Schulung des Personals auch von Sammelstellen, die bessere Nachverfolgbarkeit der Transporte, die Verbesserung des Informationsaustausches der zuständigen Behörden und höhere Anforderungen an besonders lange Tiertransporte.

Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben

Im Jahr 2008 ist die nationale Zirkusregisterverordnung in Kraft getreten. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben seitens der zuständigen Behörden der Länder besser durchzusetzen.

Tierschutz beim Schlachten

Im Jahre 2009 hat der EU- Ministerrat die Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung angenommen. Diese sieht unter anderem vor, den Tierschutz beim Schlachten EU-weit durch Instrumente wie Standardarbeitsanweisungen, Sachkundenachweise sowie der Benennung von Tierschutzbeauftragten erheblich zu verbessern.

Robbenjagd

2009 trat zudem eine Verordnung in Kraft, die das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der EU verbietet. Damit hat die EU den jahrzehntelangen Protesten europäischer Bürgerinnen und Bürger gegen die Robbenjagd Rechnung getragen.

Halten von Masthühnern

Im Bereich der Nutztierhaltung wurden im Jahr 2009 die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um spezifische Regelungen für das Halten von Masthühnern ergänzt (§ 19 TierSchNutztV). Außerdem werden seit dem 1. Januar 2010 in Deutschland keine Legehennen mehr zu Erwerbszwecken in konventionellen Käfigen gehalten. Damit hat Deutschland den ausnahmslosen Ausstieg aus dieser Art der Legehennenhaltung bereits zwei Jahre vor dem EU-weiten Verbot vollzogen.

Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch"

Der Ersatz von Tierversuchen ist ein weiteres wichtiges Anliegen der Bundesregierung. So wurden im Berichtszeitraum die finanziellen Mittel des Förderschwerpunkts "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) deutlich aufgestockt.

Das BMELV engagiert sich seit 2010 auch finanziell bei der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set). Auf europäischer Ebene wurde 2010 die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere verabschiedet. Sie wird zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes von Versuchstieren in der gesamten EU führen.

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