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EU-weites Handelsverbot für Robbenerzeugnisse

Anlässlich ihres Besuches der Seehundstation in Norden würdigte Bundesministerin Aigner das Engagement für den Erhalt und die Pflege dieser für das Wattenmeer einzigartigen Tierart.

Mit der UNESCO-Unterschutzstellung des Wattenmeeres als Welterbe ist dieser Lebensraum für die nachfolgenden Generationen gesichert. Die Seehundstation in Norden-Norddeich ist ein wichtiger und bedeutsamer Mosaikstein für den Erhalt dieses Ökosystems, so Ilse Aigner, als sie die Station am 14. August 2009 besuchte.

Bei dieser Gelegenheit hob die Ministerin die Bedeutung des von der Bundesregierung initiierten Handelsverbots für Robbenerzeugnisse hervor. "Endlich haben wir eine EU-Verordnung, die das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der Europäischen Union verbietet", sagte sie nach dem Rundgang durch die Station.

Am 27. Juli 2009 hatte der Rat für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäischen Union die Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen beschlossen, die zuvor schon vom Europäischen Parlament gebilligt worden war.

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der EU. Ausnahmen von dem generellen Verbot gelten nur für Erzeugnisse aus der traditionellen Robbenjagd von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften sowie für Erzeugnisse von Robben, die aus Nebenprodukten einer Jagd stammen, die zum alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen betrieben wird und die ohne Gewinnerzielungsabsicht in Verkehr gebracht werden. Reisende dürfen Robbenerzeugnisse ausschließlich zum persönlichen Gebrauch einführen. Das Verbot gilt seit dem 20. August 2010 in der gesamten EU. Ausgenommen sind derzeit noch 16 Organisationen, die vor dem Europäischen Gericht gegen das Verbot geklagt haben.

Deutschland hatte sich intensiv für ein solches Verbot eingesetzt. Nachdem lange Zeit unklar war, ob eine europäische Regelung zustande kommt, hatte die Bundesregierung dem Bundesrat ein vom BMELV vorgelegtes nationales Gesetz zugeleitet. Nicht zuletzt aufgrund bestehender oder angekündigter nationaler Regelungen hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag vorgelegt, um eine Zersplitterung des Binnenmarktes zu verhindern. Die Verordnung der EG ersetzt nun die verschiedenen nationalen Regelungen.

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