Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen bei Arzneimitteln mit Botulinum Neurotoxin
Fachgespräch zur Entwicklung von Alternativmethoden
Quelle: Paco Ayala - Fotolia.com
Bevor Arzneimittel mit Botulinum Neurotoxin (BoNT) auf den Markt gehen, wird durch Tierversuche an Mäusen die Aktivität des Giftstoffes (Toxins) getestet. Aufgrund der hohen Toxizität von BoNT muss die Aktivitätsbestimmung an allen Chargen der Arzneimittel erfolgen. Diese Versuche dienen der Patientensicherheit und sind im Arzneibuch vorgeschrieben. Im Verlauf der Tierversuche sterben die Mäuse durch Atemlähmung.
Zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zum Ersatz dieser Tierversuche durch Alternativmethoden haben sich am 12. Mai 2011 Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zu einem Fachgespräch getroffen.
Anwendungen von BoNT
Arzneimittel, die Botulinum Neurotoxin (BoNT) enthalten, werden zum Beispiel zur symptomatischen Behandlung von Lidkrämpfen, aber auch bei Spastiken der oberen Extremitäten nach einem Schlaganfall bei Erwachsenen angewendet. Außerhalb dieser zugelassenen Anwendung wird das Neurotoxin zur Faltenglättung in der sogenannten "ästhetischen Medizin" genutzt.
Den Bundesministerien ist es ein gemeinsames Anliegen, dass der belastende Tierversuch zukünftig durch Alternativmethoden ersetzt werden kann, ohne dass die Sicherheit der Patienten gefährdet wird. Hierzu wurde im Jahr 2009 durch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Expertengremium etabliert, das sich auf wissenschaftlicher Ebene mit der Problematik auseinandersetzt.
Die Bundesregierung engagiert sich mit vielfältigen Maßnahmen, um Tierversuche durch alternative Methoden zu ersetzen bzw. zu reduzieren. So wurden im Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seit 1980 entsprechende Forschungsprojekte mit über 120 Mio. € finanziert. Die Etablierung des Tierschutz-Forschungspreises des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die finanzielle Unterstützung der "Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen“ durch das BMELV sind Beispiele für weitere Initiativen.

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