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Rechtliche Grundlagen für die Haltung von Tieren
Die Tierhaltung, nicht nur landwirtschaftlicher Nutztiere, ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Darüber hinaus geben auch Gutachten und Leitlinien wertvolle Hinweise für Tierhalter.
- Tierzuchtgesetz
- Samenverordnung
- Verordnung über Zuchtorganisationen
- Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
- Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung
Tierzuchtgesetz
Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes
Das Tierzuchtgesetz regelt Anerkennung und Arbeit der Zuchtorganisationen, das Besamungswesen, den Embryotransfers, den innergemeinschaftlichen Handel sowie die Durchführung des Gesetzes mit Ausnahmen und Bußgeldvorschriften.
Mehr zum Thema: Novellierung des Tierzuchtrechts
Samenverordnung
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Die Samenverordnung regelt bundesweit und einheitlich die Anforderungen an die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren. Die Regelungen betreffen vor allem die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und somit nicht innergemeinschaftlich handeln.
Mit der Samenverordnung werden folgende Verordnungen aufgehoben:
- Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen an Zuchtprogrammen vom 16. Mai 1991 (BGBl. I Seite 1.133)
- Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis vom 16. Juni 1998 (BGBl. I Seite 1.891)
- Tierzucht-Einfuhrverordnung vom 1. Juni 1999 (BGBl. I Seite 1.245)
Verordnung über Zuchtorganisationen
Die Verordnung über Zuchtorganisationen enthält Anforderungen an
- die Qualifikation des Zuchtleiters bzw. der Zuchtleiterin
- die Zuchtbuch- und Zuchtregisterordnung sowie deren Gestaltung und Führung
- die Kennzeichnung von Zuchttieren,
- die Zucht- und Herkunftsbescheinigung für Zuchttieren und
- das Verfahren zur Abstammungssicherung von Zuchttieren.
Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
In der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz werden die Anforderungen an die Lehrgänge über die künstliche Besamung (Eigenbestandsbesamer und Besamungsbeauftragter) und an den Embryotransfer (Besamungsbeauftragter) festgelegt.
Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung
In diesen vier tierartspezifischen Verordnungen werden die Grundsätze über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf/Ziege und Pferd beschrieben.
Hier finden Sie die vollständigen Texte der Verordnung über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei

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