Fragen und Antworten zur Deutschen Antibiotika- Resistenzstrategie (DART)
Wir haben für Sie im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) in den Bereichen Tierhaltung, Lebensmittelkette und tierärztliche Tätigkeit zusammengefasst.
Hauptziel der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie ist der Schutz der Gesundheit des Menschen. Wie groß ist der Anteil des Eintrages über den Tierbereich an dem Antibiotika-Resistenzgeschehen im Hinblick auf die Gesundheit des Menschen?
- Der Anteil des Eintrages aus dem Tierbereich an dem Antibiotikaresistenzgeschehen beim Menschen lässt sich zurzeit nicht quantifizieren. Zwei Eintragswege sind möglich: Zum einen können resistente Erreger unmittelbar und zum anderen durch Lebensmittel tierischer Herkunft von Tieren auf Menschen übertragen werden. Auch der umgekehrte Weg ist möglich. Die Wissenschaft findet resistente Bakterien, die beim Menschen auftreten, auch bei Tieren – sowohl bei in der Familie gehaltenen Tieren als auch bei landwirtschaftlichen Nutztieren.
Was ist das Anliegen der Strategie im Bereich der Tierhaltung, der Lebensmittelkette und der tierärztlichen Tätigkeit? Welchen Einfluss haben die Maßnahmen in diesem Bereich auf das Hauptziel?
- Die Strategie soll im Bereich der Tierhaltung, der Lebensmittelkette und der tierärztlichen Tätigkeit den gesundheitlichen Verbraucherschutz sichern ohne die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Insgesamt sollen antimikrobielle Resistenzen reduziert, präventive Maßnahmen gestärkt und der sachgerechte Einsatz von Antibiotika gefördert werden, damit eine Resistenzsituation ermöglicht wird, die auch in Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika zulässt.
- Die Maßnahmen sollen die Resistenzbildung im Bereich der Tierhaltung und der Lebensmittelkette minimieren und somit den bisher nicht quantifizierbaren Eintrag in die menschliche Gesundheit senken.
Wer ist der angesprochene Zielpersonenkreis und mit welchen finanziellen Belastungen und mit welchem bürokratischen Aufwand muss dieser Personenkreis rechnen?
- Die Strategie soll im Bereich der Tierhaltung, der Lebensmittelkette und der tierärztlichen Tätigkeit in erster Linie Tierärzte, Landwirte und andere Tierhalter ansprechen und sensibilisieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch zusätzliche Dokumentationen und Resistenztestungen es zu einem gewissen Mehraufwand, auch für die Überwachung, kommt.
Wenn jede Antibiotikaanwendung zu Resistenzbildungen bei Bakterien führen kann, ist dann eine Anwendung von Antibiotika noch sinnvoll und welche Ersatzmöglichkeiten zur Erhaltung der Tiergesundheit sieht BMELV?
- Eine Antibiotikaanwendung ist zur Erhaltung der Tiergesundheit unerlässlich, wenn diese sorgfältig und hinsichtlich der Wirksamkeit abgesichert erfolgt. Infektionskrankheiten müssen behandelt und bekämpft werden können.
- Zusätzlich verfolgt BMELV die Erschließung von Ersatzmöglichkeiten durch die Verbesserung der Prophylaxe. Die wissenschaftliche Erfahrung zeigt deutlich, dass mit dem Einsatz von Impfstoffen zur Erhaltung der Tiergesundheit der Einsatz von Antibiotika nachhaltig reduziert werden kann. Darüber hinaus sollte eine Verbesserung der Tierhaltung zusätzlich zur Gesunderhaltung von Tieren beitragen.
Ist die Strategie ein nationaler Alleingang, der die Chancengleichheit der Landwirtschaft in Europa oder international beeinträchtigt? Was geschieht zu diesem Thema außerhalb Deutschlands?
- Die Strategie ist im Kontext mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu sehen, welche alle europäischen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zum Handeln gegen die Resistenzbildung in der Humanmedizin und der Tiermedizin aufruft. Einige europäische Mitgliedstaaten haben bereits die Initiative ergriffen. Darüber hinaus existieren internationale Empfehlungen zum Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung mit Bedeutung für den globalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten, die in der vorliegenden Strategie reflektiert werden.
- Im Rahmen des Codex Alimentarius, in dem Standards für den internationalen Handel mit Lebensmitteln festgelegt werden, werden aktuell Leitlinien entwickelt, wie das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu erfassen und zu bewerten sowie diesen mit Managementmaßnahmen zu begegnen ist. Auch diese Entwicklung mit Bedeutung für den internationalen Handel ist in der Strategie berücksichtigt.
Welche Konsequenzen für die rechtlichen Vorgaben der tierärztlichen und landwirtschaftlichen Tätigkeit sind zu erwarten, wenn umfassende Monitoringdaten zur Antibiotikaanwendung und der Resistenzsituation vorliegen?
- Die Konsequenzen hängen von einer umfassenden wissenschaftlichen Risikobewertung ab. Denkbar wären Anpassungen der Antibiotikaleitlinien und Anpassungen von Zulassungs- und Verkehrsregelungen für Antibiotika sowie Änderungen in der Tierhaltung.
Reichen Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln? Müssen Leitlinien nicht in verbindliche Vorgaben überführt werden?
- Leitlinien als Ausdruck einer Selbstverpflichtung des Berufsstandes wird grundsätzlich der Vorzug gegeben. BMELV prüft, ob und inwieweit eine verbindlichere Festlegung den Nutzen für den Verbraucherschutz und die Tiergesundheit steigern könnte.
Werden Restriktionen für den Antibiotikaeinsatz durch Tierärzte benötigt, zum Beispiel die Abschaffung des Dispensierrechtes?
- Die Tierärzte müssen sich der großen Verantwortung, die sie für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit übernehmen, immer wieder bewusst werden und danach handeln. Gerade die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung bedarf einer besonders sensiblen Handhabung, um einerseits dem Gebot des Tierschutzes zu genügen und andererseits die Belange des Verbraucherschutzes (Rückstände, Antibiotikaresistenz) zu respektieren. Kranke Tiere haben ein Recht auf Behandlung; daher hat der Gesetzgeber den Tierärzten das so genannte tierärztliche Dispensierrecht eingeräumt, das den Tierärzten erlaubt, Arzneimittel direkt vom Hersteller zu beziehen und diese an Tierhalter abzugeben. Der Tierarzt ist jedoch kein Händler mit Arzneimitteln. Seine Aufgabe ist das Behandeln und die Gesunderhaltung von Tieren. Der Tierarzt darf Arzneimittel nur im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung von Tieren abgeben. Das tierärztliche Dispensierrecht bietet nach wie vor den Vorteil einer schnellstmöglichen sachgerechten Behandlung von Tieren und Tierbeständen.


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