Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern
Die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 regelt die Identifizierung von Einhufern (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen). Diese umfasst die Erstellung eines Equidenpasses und die elektronische Kennzeichnung durch Transponder ("Mikrochip").
Quelle: Anita Zander - Fotolia.com
So entsteht eine lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass.
Ein weiteres Element der EU-Verordnung ist die Schaffung einer Datenbank für die Einhufer. Die Bundesländer in Deutschland haben sich darauf verständigt, die bestehende Zentrale Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu nutzen, und ein neues Modul "Einhufer" aufzubauen. HIT enthält bereits die Module "Rind", "Schwein" sowie "Schaf und Ziege".

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