Arzneimittelrecht für Nutztierhalter
aid-Broschüre
Tierhalter sind für Tiergesundheit, Verbraucherschutz und Tierschutz verantwortlich, wenn sie Arzneimittel bei Nutztieren einsetzen, die zur Lebensmittelproduktion gehalten werden.
Quelle: aid
Dementsprechend muss der Tierhalter eine ganze Reihe arzneimittelrechtlicher Regelungen beachten. Der aid-Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V. in Bonn hat zu diesem Thema das Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter" herausgegeben. Es enthält Fachinformationen in kompakter Form und erläutert die Notwendigkeit dieser Bestimmungen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Broschüre gefördert.
Das Heft kann beim Vertrieb des aid-Infodienstes in Bonn per E-Mail bezogen werden: bestellung@aid.de.

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