Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft
Antibiotika leisten einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung birgt aber auch Risiken. Das BMELV will das Bewusstsein für den sorgfältigen Umgang mit Antibiotika besonders bei Tierärzten und Tierhaltern schärfen.
Bodenhaltung von Legehennen, Quelle: aid, P. Meyer
Jede Anwendung von Antibiotika kann dazu führen, dass Bakterien diesen gegenüber unempfindlicher werden und damit Antibiotika bei der Behandlung von Mensch und Tier ihre Wirkung verlieren. Deswegen tritt die Bundesregierung mit ihrer nationalen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) dafür ein, Antibiotika bei Tieren nur dann einzusetzen, wenn sie wirklich notwendig sind.
Für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren gelten die strengen Regelungen des Arzneimittelgesetzes und davon abgeleiteter Verordnungen mit umfangreichen Nachweispflichten für den Tierarzt und den Tierhalter. Bei den Betrieben und den Tierärzten liegen umfassende Nachweise über den Einsatz von Tierarzneimitteln vor, die die zuständigen Überwachungsbehörden bereits heute jederzeit einsehen können. Diese Überwachung ist Aufgabe der zuständigen Länderbehörden.
Vorgaben zum Antibiotika-Einsatz
Gesetzliche Vorgaben, umfassende Informationen, intensive Forschung sowie eine risikoorientierte Überwachung sind die tragenden Säulen der Strategie gegen überflüssigen oder unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen. Alle Maßnahmen dienen dabei dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, der zugleich vorbeugender Verbraucherschutz ist.
Bereits seit dem 1. Januar 2006 gilt EU-weit das Verbot, Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe einzusetzen. Seit Jahren sind in Deutschland alle antibiotisch wirksamen Tierarzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verschreibungspflichtig. Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt an den Tierhalter sorgen strenge Fristenregelungen dafür, dass ein enger Zusammenhang zwischen Diagnose und Behandlung der Tiere besteht.
Informationen für Tierhalter und Tierärzte
Praxishilfen
Die Tierärzte stehen heute in der Verantwortung, Antibiotika nur dann zu verschreiben oder abzugeben, wenn sie wissenschaftlich gerechtfertigt sind, also sinnvoll eingesetzt werden können: Zur Therapie erkrankter Tiere und zur Bekämpfung von bakteriellen Infektionen.
Im Juli 2010 wurden die Leitlinien für die Tierärzteschaft über den sorgfältigen Umgang mit Antibiotika aktualisiert.
Diese Leitlinien sowie der Leitfaden für die orale Anwendung weisen den Tierärzten den Weg zu einem verantwortungsbewussten Antibiotika-Einsatz.
Monitoring von Antibiotika für Tiere
Mit der DIMDI-Arzneimittelverordnung werden Daten über Menge und regionale Verteilung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten und an Tierärzte abgegebenen Antibiotika beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erfasst.
Ab Mitte 2012 wird es aktuelle Zahlen über die Menge an Antibiotika geben, die im Jahr 2011 in Deutschland an Tierärzte abgegeben wurden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Studie "VetCAb" (Veterinary Consumption of Antibiotics) in Auftrag gegeben.Wissenschaftler des Instituts für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und des Instituts für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig erfassen in einer Pilotstudie den Antibiotikaeinsatz an landwirtschaftlichen Nutztieren in Deutschland anhand einer repräsentativen Stichprobe über den Zeitraum von einem Jahr.
Mit der geplanten Studie soll ausschließlich erfasst werden, welche Antibiotika wie häufig eingesetzt werden. Sie dient weder der Kontrolle der Tierärzte noch der Antibiotika-Leitlinien oder der Verabreichung verbotener Substanzen. Für Kontrollaufgaben sind die Überwachungsbehörden zuständig, die an der geplanten regelmäßigen Datenerhebung nicht beteiligt sind.
Monitoring der Resistenzentwicklung bei Bakterien
Die Erforschung und umfassende Risikobewertung Übertragung von Antibiotikaresistenzen soll wissenschaftlich fundiert erfolgen. Daraus abgeleitete Maßnahmen zur Minimierung von Resistenzen müssen auf dieser wissenschaftlichen Basis erfolgen. Zu berücksichtigen sind dabei
- die Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (menschliche
Gesundheit), - die Minimierung von Infektionskrankheiten bei Tieren und
- die tiergesundheitliche Notwendigkeit von wirksamen Antibiotika zur Wiedererreichung des Gesundheitsstatus von Tieren.
Die Daten zum Antibiotikaeinsatz an landwirtschaftlichen Nutztieren können im Zusammenhang mit den auftretenden und erfassten Resistenzen bewertet werden. Auf dieser Basis wird das BMELV dann – wenn erforderlich – weitere Schritte einleiten. Unterschieden wird dabei zwischen dem Monitoring mit dem Ziel Tiergesundheit und dem Monitoring mit dem Ziel gesundheitlicher Verbraucherschutz (menschliche Gesundheit).
Im Rahmen eines Monitorings untersucht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammen mit den Ländern Tiere und Lebensmittel tierischer Herkunft auf resistente Bakterien. Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse wird jährlich ein Überwachungsplan zur Antibiotikaresistenz in der Lebensmittelkette erstellt.

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