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Besamungsstationen für den Handelsverkehr mit Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen

Besamungsstationen versorgen ihre angeschlossenen Züchter und Tierhalter mit Sperma von qualitativ hochwertigen Tieren zur Verbesserung des züchterischen Niveaus in den Betrieben.

Für den Handel mit anderen Ländern muss eine Besamungsstation zugelassen werden. Jedes Mitgliedsland der EU ist verpflichtet, diese Listen zu führen.

Hier finden Sie die Listen der zugelassenen Besamungsstationen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von:

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