Besamungsstationen für den Handelsverkehr mit Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen
Besamungsstationen versorgen ihre angeschlossenen Züchter und Tierhalter mit Sperma von qualitativ hochwertigen Tieren zur Verbesserung des züchterischen Niveaus in den Betrieben.
Für den Handel mit anderen Ländern muss eine Besamungsstation zugelassen werden. Jedes Mitgliedsland der EU ist verpflichtet, diese Listen zu führen.
Hier finden Sie die Listen der zugelassenen Besamungsstationen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von:
- Pferden gemäß Richtlinie 92/65/EWG
- Rindern gemäß Richtlinie 88/407/EWG
- Schweinen gemäß Richtlinie 90/429/EWG
- Ziegen und Schafen gemäß Richtlinie 92/65/EWG


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