Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor für die Jahre 2007 bis 2011
Die Erfahrungen mit dem Nationalen Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit in den Jahren 2002 bis 2006 zeigen, dass sich eine auf der Bundesebene abgestimmte, ziel- und risikoorientierte Überwachung der Futtermittelsicherheit durch die Länder bewährt hat.
Mit dem vorliegenden Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor für die Jahre 2007 bis 2011 soll diese Praxis fortgeführt werden. Die Vorgaben dieses Rahmenplans basieren neben den Vorgaben aus rechtlichen Verpflichtungen insbesondere auf den Erfahrungen und Ergebnissen der amtlichen Futtermittelüberwachung der Vorjahre.
Der Rahmenplan ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MANKP) zur Durchführung der Bestimmungen gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.
Es ist nicht auszuschließen, dass eventuell rechtliche Bestimmungen oder aktuelle Erkenntnisse eine zwischenzeitliche Anpassung des Rahmenplanes erforderlich werden lassen. Deshalb ist vorgesehen, im Zuge der jährlichen Auswertung der Kontrollergebnisse der Jahre 2006 bis 2010 auch die Notwendigkeit einer Anpassung des Rahmenplans zu überprüfen.


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