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Fragen und Antworten zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Das "Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts" enthält in Artikel 1 das "Pflanzenschutzgesetz" und wurde am 13. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt 2012, Teil I, Nr. 7. verkündet. Es gilt seit dem 14. Februar 2012.

Anlass der Novellierung war die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die neuen EU-rechtlichen Vorgaben, die der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der Europäischen Union (EU) dienen. Die neuen EU-Regelungen werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, da sie deutliche Verbesserungen der Verfahren, z. B. zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, vorsehen, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt gewährleisten und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung sicherstellen.

Nur gesunde Pflanzen können sichere Lebensmittel liefern. Pflanzenschutz ist daher notwendig, um Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und anderen Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzenschutz ist dabei weit mehr, als nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, verfügbare nichtchemische Verfahren haben Vorrang - man nennt dies auch integrierter Pflanzenschutz. Für eine leistungsfähige und nachhaltige Pflanzenerzeugung und Kulturlandschaft und für den vorsorgenden Verbraucher- und Umweltschutz ist integrierter Pflanzenschutz eine wichtige Voraussetzung.

1. Welche Verbesserung bringt das neue Pflanzenschutzgesetz für Verbraucher, Landwirte, Gärtner sowie Hersteller von Pflanzenschutzmitteln?

Das neue und künftig in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwendende Recht, das mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes umgesetzt wird, bringt Verbesserungen für Verbraucher, Landwirte, Gärtner und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln gleichermaßen. Mit dem neuen Gesetz wird das bisher bereits hohe Schutzniveau der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland in weiten Bereichen gehalten und zum Teil sogar verbessert. Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes haben dabei absoluten Vorrang.

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Das Pflanzenschutzrecht und die darüber hinaus getroffenen Maßnahmen für eine Weiterentwicklung eines nachhaltigen Pflanzenschutzes werden künftig in einem nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zusammengefasst dargestellt. Dieser Aktionsplan wird Ziele, Maßnahmen und Indikatoren enthalten und ist bis Ende 2012 unter Mitwirkung der Länder und der betroffenen Kreise zu erarbeiten. Grundlage wird der 2008 von der Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder verabschiedete Aktionsplan sein.

Integrierter Pflanzenschutz

Ab 2014 werden die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes ein EU-weit einheitlicher Standard. Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die Voraussetzungen für die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel wurden bereits auf der EU-Ebene verschärft, so dass künftig bestimmte, als gesundheits- oder umweltschädlich eingestufte Substanzen in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nicht mehr enthalten sein dürfen. Das Gesetz regelt Verfahren zur deutschen Beteiligung bei Entscheidungen über solche Verbote.

EU-einheitliche hohe Standards und Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, für Pflanzenschutzgeräte und für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entschärfen früher bestehende Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU.

Durch eine effiziente und zuverlässige Struktur und Verfahrensweise bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird der Standort Deutschland für die Zulassung erhalten und gestärkt.

Wie bisher wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die nationale Zulassungsbehörde sein. Alle drei bisher schon an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden – das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) als Bewertungsbehörden bleiben auch künftig an dem Zulassungsprozess beteiligt.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat auf hohem, sachkundigen Niveau und nach strengen und nachvollziehbaren Regeln erfolgen.

So ist zum Beispiel für berufliche Anwender künftig EU-weit ein Sachkundenachweis erforderlich. Auch in Deutschland soll ein möglichst unbürokratisches Verfahren zu Erlangung dieses Nachweises eingeführt werden. Derzeit sachkundige Personen sollen auch weiterhin sachkundig bleiben und Anrecht auch einen Nachweis haben. Zusätzlich wird sich jeder Besitzer eines solchen Nachweises in dreijährigem Abstand an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen. Pflanzenschutzgeräte müssen EU-einheitlichen Normen entsprechen und sind regelmäßig zu prüfen. Spezielle Regeln werden für Pflanzenschutzmittelanwendungen auf öffentlich zugänglichen Flächen (z.B. Parks, Friedhöfe) sowie in Natura 2000-Gebieten geschaffen.

Verhütung der Einschleppung von Schadorganismen

Verbessert werden die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung von Schadorganismen sowie die Förderung natürlicher Mechanismen zur Bekämpfung von Schadorganismen.

2. Was ändert sich mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes im Detail?

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Der Aktionsplan wird unter Mitwirkung der Länder und Beteiligung von Verbänden, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Pflanzenschutz, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen, erstellt. Der Aktionsplan umfasst auch unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzen­schutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. Bei der Erarbeitung sind die Bundesbehörden einzubeziehen, die auch am Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beteiligt sind.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die strengen Zulassungsanforderungen ergeben sich nun nicht mehr aus dem Gesetz, sondern unmittelbar aus der EU-Verordnung, die seit 14. Juni 2011 gilt (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sog. "EU-Zulassungsverordnung").

Eine stärkere Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird durch einheitliche Bewertungsgrundsätze und eine verpflichtende gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittelzulassungen, die auf der Grundlage von Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgt sind, innerhalb festgelegter Zonen der EU erzielt. Das neue Pflanzenschutzgesetz legt die nationalen Verfahren dafür fest.

Pflanzenschutzmaßnahmen

  • Integrierter Pflanzenschutz

    Alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen sich ab 2014 an die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes halten. Das bedeutet, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig zu nutzen sind, soweit sie zur Verfügung stehen und praktikabel sind. Damit soll die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wichtig ist, dass entsprechende Voraussetzungen erhalten oder neu geschaffen werden. Dabei spielen vor allem die Forschung und die amtliche Beratung der Länder, aber auch die Kontrolle und Überwachung durch die Länder, eine entscheidende Rolle.

  • Sachkundenachweis

    Berufliche Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater werden künftig verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu besitzen. Ab Ende 2015 wird dieser Nachweis auch Voraussetzung für den Einkauf von Pflanzenschutzmitteln sein. Zusätzlich sind künftig in mindestens dreijährigen Abständen Fortbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Details werden hierzu noch in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung zu regeln sein. Dabei wird es wichtig sein, gemeinsam mit den Ländern einen Weg zu finden, mit möglichst wenig Bürokratie auszukommen.

  • Pflanzenschutzgeräte

    Neue Pflanzenschutzgeräte werden künftig EU-einheitlichen Normen genügen müssen und mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind regelmäßig zu prüfen. Dies wird bis auf Ausnahmen künftig für alle Pflanzenschutzgeräte gelten. Ausnahmen können z.B. Rückentragespritzen sein. Details werden noch in einer Pflanzenschutzgeräteverordnung geregelt.

3. Wie hat sich die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den vergangenen Jahren entwickelt?

Der Umfang notwendiger Pflanzenschutzmaßnahmen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Besonders beeinflusst wird dies vom jeweiligen Jahr mit seinen unterschiedlichen Witterungsbedingungen, dem Auftreten von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen, der Kulturpflanzenart und -sorte sowie der Situation vor Ort.

Regelmäßig erhoben werden in Deutschland Daten über den Absatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Daten werden jährlich vom BVL veröffentlicht (www.bvl.bund.de). Auf der Internetseite des BVL finden sich die Ergebnisse der Meldungen der vergangenen zehn Jahre. Diese zusammengefassten Absatzzahlen sind in der Regel nicht unmittelbar ein Spiegelbild der Anwendung, da z. B. Lagerhaltung oder Weiterverkauf nicht berücksichtigt sind.

Zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gab es bisher unregelmäßige Erhebungen in unterschiedlichen Kulturen, die das JKI veröffentlicht hat (www.jki.bund.de). Diese Daten werden künftig nach dem neuen Gesetz regelmäßig erhoben. Für eine fundierte Bewertung der Anwendung ist eine Betrachtung der Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt wichtig, die mit dieser Anwendung verbunden sein können. Der Trend der mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken wird im Rahmen des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt beschrieben. Dort sind trotz gleich bleibender oder steigender Gesamtabsatzmengen zum Teil erhebliche Abnahmen der Risiken zu beobachten. Gründe dafür sind u. a., dass sich das Spektrum der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in den vergangenen 20 Jahren stark verändert hat, z. B. durch veränderte Zulassungsvoraussetzungen und neue Pflanzenschutzmittel mit verbesserten Eigenschaften.

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