Das Arbeitsgebiet Pflanzenschutz im BMELV
Die Arbeitsgebiete des Pflanzenschutzreferates werden kurz erläutert.
- Allgemeine und grundsätzliche Fragen des Pflanzenschutzes, Gesetze und Verordnungen im Pflanzenschutz
- Nachhaltige Strategien, Verfahren und Maßnamen für einen nachhaltigen Pflanzenschutz (Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, integrierter Pflanzenschutz einschließlich Resistenz von Pflanzen gegenüber biotischen und abiotischen Schäden) sowie Fragen der Pflanzenschutzforschung
- Phytosanitäre Regelungen und Angelegenheiten der Ein-, Aus- und Durchfuhr und des Verbringens von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen sowie für die Erzeugung von Anbaumaterial
- Auftreten von Schadorganismen, abiotischen Schäden an Pflanzen sowie Meldewesen
- Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Ein- und Ausfuhr, des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Pflanzenschutzgeräten
- Pflanzenschutz und seine Beziehungen zum Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umwelt- und Naturschutz
- Beteiligung bei Rückstands- und Schadstoffangelegenheiten, soweit der Pflanzenschutz betroffen ist. Beteiligung bei sonstigen Regelungen über Umweltchemikalien und bei Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (einschließlich Gefahrstoffe am Arbeitsplatz), soweit der Pflanzenschutz betroffen ist.
- Angelegenheiten supranationaler und internationaler Organisationen und Abkommen in Fragen des Pflanzenschutzes (Europäische Union (EU), European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO), Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO), Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) und andere)
Das Referat 512 (Pflanzenschutz) ist zuständig für den Pflanzenschutz auf Bundesebene, insbesondere Vorbereitung und Schaffung der nationalen Rechtsgrundlagen, Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht sowie Mitwirkung in internationalen Gremien.
Kontaktadresse: 512@bmelv.bund.de

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