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Fragen und Antworten zum "Honig-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs:

Was sind Pollen und warum befinden sich überhaupt Pollen im Honig?

Pflanzen- oder Blütenpollen sind die Träger der Erbinformation der Pflanze und enthalten u. a. Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate. Den Bienen dient der Pollen als Nahrungsquelle, z. B. zur Aufzucht der Larven und Jungbienen. Daher werden Pollen von den Bienen gesammelt und in den Bienenstock eingetragen. Diese Pollen gelangen - quasi nebenbei und unbeabsichtigt – in geringen Mengen in den von den Bienen gesammelten Nektar und damit auch in den Honig.

Wie hoch ist der Pollenanteil im Honig?

Der Anteil des Pollen im Honig ist sehr gering, in der Regel unter 0,1 %. Analytisch betrachtet werden Pollen den so genannten unlöslichen Bestandteilen im Honig zugeordnet. Der Parameter "unlösliche Bestandteile" umfasst aber auch Wachsbestandteile und andere Fremdstoffe wie zum Beispiel Bienenhaare, die bei der Honigherstellung in geringen Mengen in das Erzeugnis gelangen können. Gemäß der EU Honig-Richtlinie (2001/110/EG) und der nationalen Honigverordnung darf Honig allgemein maximal 0,1 % unlösliche Bestandteile einschließlich Pollen enthalten. Bei Presshonig sind bis zu 0,5 % zulässig. Mit diesen Höchstgrenzen wird sichergestellt, dass der Imker im Rahmen einer guten Herstellungspraxis handelt.

Ist der Genuss von Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen gesundheitsschädlich?

Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen sind bisher nur in minimalen Spuren im Honig festgestellt worden. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrer am 20. Oktober 2011 angenommenen Stellungnahme zur Sicherheit von Pollen der Maislinie MON810 zu dem Schluss, dass Pollen von Mais MON810 ebenso sicher ist wie nicht genetisch veränderter Maispollen EFSA unterstützt Europäische Kommission mit wissenschaftlicher Beratung zur Sicherheit von Pollen aus Mais MON810 (Mitteilung vom 24 Oktober 2011).

Sind für Honigbienen gentechnisch veränderte Pflanzen schädlich?

In Deutschland wurden im Rahmen der biologischen Sicherheitsforschung die Auswirkungen von gentechnisch verändertem Mais auf Honigbienen untersucht. Für eine schädliche Auswirkung dieses Maises auf gesunde Honigbienenvölker liegen nach wie vor keine belastbaren Hinweise vor. Auch sonst wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen keine Hinweise gefunden, dass Bienen durch gentechnisch veränderte Pflanzen geschädigt werden könnten.

Werden die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Bienen im EU-Zulassungsverfahren berücksichtigt?

Ja. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in der Europäischen Union nur angebaut werden, wenn sie dafür eine Zulassung besitzen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird nach den EU-Vorschriften eine eingehende wissenschaftliche Risikobewertung durchgeführt. Bei dieser wird u.a. geprüft, ob die gentechnisch veränderte Pflanze nachteilige Auswirkungen auf Bienen haben kann.

Fällt Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Europäischen Union unter die gentechnikrechtlichen Vorschriften?

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. September 2011 fällt Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen nun unter das europäische Gentechnikrecht. Honig und Honigprodukte mit solchen Polleneinträgen unterliegen folglich einer Zulassungspflicht und sind unter Umständen zu kennzeichnen. Insofern darf Honig in der Europäischen Union nur dann verkauft werden, wenn der Pollen der gentechnisch veränderten Pflanze über eine entsprechende Zulassung nach dem Gentechnikrecht verfügt. Damit weicht der Europäische Gerichtshof von der über Jahre etablierten Rechtspraxis in der Europäischen Union ab, wonach Honig mit zufälligen Einträgen von Gen-Pflanzen nicht unter das Gentechnikrecht fällt und somit auch bei geringen Spuren von gentechnisch veränderten Stoffen keiner Zulassung bedurfte.

Wie wurde bisher verfahren? Musste Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen bisher in der EU gekennzeichnet werden?

Nein. Den Gen-Pollen im Honig hat Deutschland bereits vor fast zehn Jahren in Brüssel auf die Tagesordnung gebracht. Damals waren Pollen von Gen-Raps im Honig gefunden worden. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten hatten darin kein Sicherheitsproblem gesehen. Honig mit solchen Polleneinträgen fiel nach der bisherigen Rechtsauffassung in der Europäischen Union nicht unter das europäische Gentechnikrecht. Insofern war der Honig auch nicht als "genetisch verändert" zu kennzeichnen.

Muss Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Zukunft gekennzeichnet werden?

Der Europäische Gerichtshof hat die gentechnisch veränderten Pollen im Honig lebensmittel-rechtlich nun als Zutat eingestuft. Die Entscheidung des Gerichtshofs hat zur Folge, dass für den Anteil von gentechnisch veränderten Pollen im Honig der allgemeine Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent gilt – vorausgesetzt, es handelt sich um eine zufällige oder technisch nicht zu vermeidende Beimischung. Auf EU-Ebene wird derzeit diskutiert, welche Bezugsgröße hierfür herangezogen werden soll. Sind die jeweiligen gentechnisch veränderten Pflanzen(-Pollen) nicht als Lebensmittel zugelassen, ist der Honig seit dem EuGH-Urteil nicht verkehrsfähig.

Was passiert mit dem Honig, der bislang in den Regalen stand?

Wenn der Honig Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, die nicht in der Europäischen Union als Lebensmittel zugelassen sind, so darf der Honig nach Auslegung des Urteils nicht mehr verkauft werden. Wenn der Pollen dagegen als Lebensmittel zugelassen ist und die Voraussetzungen der Kennzeichnungspflicht vorliegen, so darf der Honig nur bei einer entsprechenden Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Grundsätzlich gilt: Die Lebensmittelunternehmer tragen die primäre Verantwortung dafür, dass die von ihnen verkauften Lebensmittel nicht gegen Vorschriften verstoßen. Sollten sie Grund zu der Annahme haben, dass ein von ihnen angebotenes Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden darf, so haben sie die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Für die Kontrolle und Überwachung von Lebensmitteln sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Auch die zuständigen Länderbehörden haben im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind und ob gegebenenfalls Honig aus den Regalen zu nehmen ist.

Was bedeutet das Urteil für Lebensmittel und Produkte, die Honig enthalten?

Wenn Honig bei der Herstellung eines Lebensmittels beigefügt oder verarbeitet wurde, gilt für das Lebensmittel die gleiche Regel wie für den Honig selbst. Wenn das Lebensmittel Pollen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, ist es nicht verkehrsfähig, so die Konsequenz aus dem Urteil des EuGH.

Wie erkennt der Verbraucher, dass Honig Polleneinträge von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält?

Dies ist für die Verbraucher nur bei einer entsprechenden Kennzeichnung ersichtlich. Nach dem EU-Gentechnikrecht ist der Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, die als Lebensmittel zugelassen ist, zu kennzeichnen, wenn dieser gentechnisch veränderte Pollen den Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,9 Prozent überschreitet. Grundsätzlich strebt die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine umfassende Kennzeichnung aller Lebensmittel an, bei deren Erzeugung oder Produktion Gentechnik zum Einsatz gekommen ist. Das Ziel der „Prozesskennzeichnung“, das vom Bundesverbraucherministerium mit Nachdruck verfolgt wird, ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Nur so wird vollständige Verbrauchertransparenz geschaffen. Auf nationaler Ebene wurde 2008 zur Stärkung von Transparenz, Information und Wahlfreiheit die freiwillige "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung eingeführt.

Wie viel Honig wird in Deutschland jedes Jahr verkauft? Woher stammt der Honig, der in Deutschland verbraucht wird?

In Deutschland wurden im Jahr 2010 ca. 23.100 Tonnen Honig erzeugt. Schätzungsweise die Hälfte des Honigertrages wird im Rahmen der Direktvermarktung verkauft. Der Honigverbrauch betrug im Jahr 2010 rund 92.000 Tonnen. Der Selbstversorgungsgrad liegt nur bei etwa 20 bis 25 Prozent. Mindestens drei Viertel des in Deutschland konsumierten Honigs werden importiert (Einfuhr ca. 85.100 Tonnen im Wirtschaftsjahr 2010/2011) – vorrangig aus Süd- und Mittelamerika (z.B. Argentinien und Mexiko). Im gleichen Zeitraum wurden ca. 20.500 Tonnen exportiert, wobei der Im- und Export innerhalb der EU sich als ausgeglichen darstellt.

Wer ist für die Kontrolle von Honig-Produkten in Deutschland zuständig?

Die Lebensmittelunternehmer sind primär dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen. Zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht haben die Lebensmittelunternehmer eigenverantwortlich betriebliche Eigenkontrollen durchzuführen. Die Zuständigkeit für die amtliche Kontrolle und Überwachung des in den Verkehr gebrachten Honigs liegt bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Wie häufig werden in Honig, der in Deutschland verkauft wird, gentechnisch veränderte Pollen gefunden?

Aus den Untersuchungen der Bundesländer, die diese im Zeitraum zwischen dem Tag der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (6. September 2011) und Mitte Dezember 2011 durchgeführt haben, um Honige auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu kontrollieren, liegen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit folgende Ergebnisse vor:

Es wurden 368 Honigproben auf Pollenanteile gentechnisch veränderter Pflanzen untersucht. In 339 Proben (92 Prozent) konnten keine GVO-Anteile nachgewiesen werden, 29 Proben waren positiv (8 Prozent).
In 19 der 29 positiven getesteten Honigproben wurde Pollen der gentechnisch veränderten Sojabohne GTS40-3-2 (spezifischer Erkennungsmarker: MON-4032-6) nachgewiesen, die als gentechnisch verändertes Lebensmittel zugelassen ist. Eine dieser Proben wurde von der zuständigen Landesbehörde beanstandet, da der gentechnisch veränderte Anteil im Gesamtpollen mit großer Wahrscheinlichkeit über 0,9 Prozent lag und dieser Honig nach Einschätzung der zuständigen Länderbehörde entsprechend der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 bzw. 1830/2003 zu kennzeichnen wäre.
In 10 Honigproben wurde Pollen der gentechnisch veränderten Rapsevents GT73 (MON-00073-7), MS8 (ACS-BN0005-8) und RF3 (ACS-0003-6) nachgewiesen, zum Teil in Kombinationen. In der Liste der für diese GVO zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmittel ist Pollen nicht enthalten. Daher sind diese Honige nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden.

Bei Honigen aus deutscher Erzeugung wurden bisher keine gentechnisch veränderten Pollen nachgewiesen.

Auf wie vielen Flächen werden in Deutschland derzeit gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut?

In Deutschland wurden im Jahr 2011 nur auf einer verschwindend geringen Fläche gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht: 2 ha mit der gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora und knapp 8 ha im Rahmen von Freilandversuchen mit verschiedenen gentechnisch veränderten Pflanzen. Zum Vergleich: Die gesamte Agrarfläche in Deutschland beläuft sich auf 16 Millionen Hektar.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ausschließlich in Deutschland hergestellter Honig Polleneinträge von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält?

Aufgrund der geringen Anbaufläche in Deutschland kann es nahezu ausgeschlossen werden, dass 2011 erzeugter Honig von deutschen Imkern Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält.

Können Imker in Deutschland sicherstellen, dass ihr Honig keine gentechnisch veränderten Pollen enthält?

Ja, dies ist generell möglich. Dies kann durch die Wahl eines geeigneten Standorts für die Bienenstöcke erreicht werden. Denn wenn im Flugradius der Bienen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden, können auch nicht entsprechende Pollen im Honig vorkommen. Auch aus diesem Grund sind im öffentlichen Standortregister alle Flurstücke eingetragen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.

Dürfen die Imker in diesen Fällen die "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung für ihren Honig verwenden?

Ja. Lebensmittel dürfen die "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung tragen, wenn bei der Lebensmittelherstellung keine Gentechnik verwendet wurde. Wenn der Imker durch die Wahl des Standortes für die Bienenstöcke Vorsorge getroffen hat bzw. sichergestellt ist, dass keine gentechnisch veränderten Pollen in den Honig eingetragen werden, so liegen die Voraussetzungen für die "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung vor.

Können Imker nun gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Nähe ihrer Bienenstöcke vorgehen?

Der Europäische Gerichtshof hat nur darüber geurteilt, ob Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen unter das europäische Gentechnikrecht fällt. Ob Imker sich erfolgreich gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wehren können, richtet sich nach dem nationalen Gentechnikrecht und ist Gegenstand des anhängigen Gerichtsverfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser Prozess wird nun fortgeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof die vorgelegten Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts beantwortet hat.

Haben betroffene Imker nun Ansprüche auf Entschädigung?

Auch dies war nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Hinsichtlich einer eventuellen Entschädigung ist ebenfalls der Ausgang des Rechtsstreits vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof maßgeblich.

Bestätigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Prinzip der Nulltoleranz?

Ja. Der EuGH hat das Prinzip bestätigt, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie eine Zulassung haben. Aus Gründen eines hohen Schutzniveaus für Leben und Gesundheit gilt diese Zulassungspflicht nach dem Urteil des EuGH unabhängig vom Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem Produkt, also auch bei minimalen Spuren.

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