Förderung des ökologischen Landbaus
Die Erzeugung ökologischer Produkte ist besonders umweltverträglich, schont die Ressourcen, entlastet die Agrarmärkte bei Überschusserzeugnissen und sichert - besonders im ländlichen Raum - Arbeitsplätze.
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Die Erzeugung ökologischer Produkte ist besonders umweltverträglich, schont die Ressourcen, entlastet die Agrarmärkte bei Überschusserzeugnissen und sichert - besonders im ländlichen Raum - Arbeitsplätze.
Sie bedingt aber auch einen besonderen Bewirtschaftungsaufwand in der Landwirtschaft und eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung. Öko-Produkte sind daher teurer als konventionelle Lebensmittel.
Der Einstieg in den ökologischen Landbau ist für die Betriebe besonders schwierig, weil sie erst nach einer Umstellungszeit von zwei bis drei Jahren Öko-Ware verkaufen dürfen. Erst nach mindestens zwölf Monaten der Umstellung dürfen die Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als Umstellungsware vermarktet werden. Weiterhin müssen sich die neuen Öko-Betriebe häufig die Vermarktungswege ihrer Produkte erst erschließen.
Die Einführung des ökologischen Landbaus wird daher in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesamten Betrieb keine chemisch synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften. Außerdem musste die Tierhaltung den Grundregeln des ökologischen Landbaus entsprechen.
Seit 1994 wird die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Rahmen von Agrarumweltprogrammen der Länder gefördert. Aktuelle Rechtsgrundlage der Förderung ist ab 01.01.2007 Artikel 36 a) iv) in Verbindung mit Artikel 39 der VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 in der jeweils geltenden Fassung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Nationale Rechtsgrundlage für die Förderung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) nach den "Grundsätzen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung" unter finanzieller Beteiligung des Bundes bildet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe (GAK-Gesetz).
In diesem Rahmen wird die Förderung in der Regel im Verhältnis von 60 zu 40 von Bund und Ländern finanziert. Kofinanzierungsmittel der EU können hierbei – wie auch bei den landeseigenen Programmen – in Höhe von 55 Prozent (im früheren Bundesgebiet) und in Höhe von 80 Prozent (in den neuen Ländern und dem früheren Regierungsbezirk Lüneburg) der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben in Anspruch genommen werden.
Im Jahr 2009 wurde die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten aus ökologischem Landbau in Deutschland mit rund 137 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert. Im Rahmenplan 2010 bis 2013 der GAK ist die Förderung ökologischer Anbauverfahren in den Grundsätzen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) wie folgt gestaltet:
| Kulturart | Beihilfen für die Einführung ökologischer Anbauverfahren je Hektar | Beihilfen für die Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren je Hektar |
|---|---|---|
| Gemüsebau | 480 Euro | 300 Euro |
| Ackerflächen | 210 Euro | 170 Euro |
| Grünland | 210 Euro | 170 Euro |
| Dauer- oder Baumschukulturen | 900 Euro | 720 Euro |
In der GAK betragen die Fördersätze bei Ackerflächen und Grünland bei der Einführung jeweils 210 Euro je Hektar und bei der Beibehaltung jeweils 170 Euro je Hektar. Betriebe, die am Kontrollverfahren nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen, können 35 Euro je Hektar zusätzlich, jedoch höchstens 530 Euro je Betrieb erhalten. Die Länder können die in der Tabelle 6 aufgeführten Beträge um bis zu 20 Prozent anheben oder um bis zu 30 Prozent absenken.
Die Festsetzung der Prämien erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer; die GAK gibt insofern den Rahmen vor. Maßgebend sind in jedem Fall die in den Landesförderrichtlinien verankerten Prämien, einsehbar unter www.oekolandbau.de; Einzeldaten findet man in der Rubrik "Erzeuger" bei "Ökonomie" und dort unter "Förderübersicht".
Die Verarbeitung und Vermarktung von Qualitätsprodukten, zu denen auch ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte zählen, wird im Rahmen der GAK gefördert. Von 1993 bis 2008 sind Fördermittel in Höhe von mehr als 29 Millionen Euro aufgewendet worden. Gefördert wurden Organisationskosten für Erzeugerzusammenschlüsse, die Erarbeitung und Durchführung von Vermarktungskonzeptionen sowie Investitionen von Erzeugerzusammenschlüssen bzw. von Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, die mit ihnen oder mit einzelnen Biolandwirten auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten.

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