Privatisierung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den neuen Bundesländern
Auch mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Aufgabe der Privatisierung ehemals enteigneter, volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch nicht abgeschlossen.
Land- und forstwirtschaftliche BVVG-Flächen werden alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung ausgeschrieben., Quelle: pokki - Fotolia.com
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Privatisierung dieser Flächen unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis spätestens 2025 abgeschlossen werden soll. Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ist seit Mitte 1996 die Privatisierungsstelle des Bundes für den Flächenverkauf nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Die Rechtsaufsicht über die BVVG nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wahr, die Fachaufsicht teilen sich BMELV und BMF.
Mit Stichtag 31.12.2010 sind von den zu privatisierenden gut eine Million Hektar (ha) landwirtschaftlicher und rund 575.000 ha forstwirtschaftlicher Flächen, in den neuen Ländern 662.000 ha landwirtschaftliche und 536.000 ha forstwirtschaftliche Flächen durch die BVVG veräußert worden. Hiervon wurden nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) rund 389.000 ha landwirtschaftliche und 432.000 ha forstwirtschaftliche Flächen privatisiert. Damit befanden sich zum o.g. Stichtag noch rund 370.000 ha landwirtschaftliche und rund 75.000 ha forstwirtschaftliche Flächen im Besitz der BVVG.
Stichtagsregelung
Den beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission entsprechend wurde der um 35 Prozent des Verkehrswertes begünstigte Verkauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem EALG an die Pächter zum 31. Dezember 2009 beendet. Lediglich der begünstigte Verkauf an Alteigentümer wird weitergeführt. Für diese Gruppe wurden die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen mit dem am 30. März 2011 in Kraft getretenen 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz (2. FlErwÄndG) umgesetzt.
Mithilfe einer Stichtagsregelung sollen die Alteigentümer vor den Nachteilen geschützt werden, die ihnen durch den Anstieg der Preise für landwirtschaftliche Flächen während der Bearbeitung der von ihnen gestellten Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz entstanden sind.
Bezüglich der über das EALG hinaus zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen hatte sich die Bundesregierung mit den Ländern auf ein ab dem 01.01.2007 anzuwendendes Privatisierungskonzept verständigt. Bei einer Überarbeitung im März 2010 wurden die Bestimmungen stärker an die agrarstrukturellen Bedürfnisse in den ostdeutschen Ländern angepasst. Die von den neuen Privatisierungsgrundsätzen erfassten Flächen sollen bis 2025 in Jahrestranchen, deren Umfang 25.000 ha möglichst nicht überschreiten soll, zum Verkehrswert veräußert werden.
Privatisierungsgrundsätze
Grundsätzlich werden BVVG-Flächen alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung ausgeschrieben. Ein Direkterwerb durch die bisherigen langfristigen Pächter bleibt innerhalb bestimmter Obergrenzen weiterhin möglich. Dabei werden die aktuellen Werte zugrunde gelegt. Die zum Direkterwerb berechtigten Betriebe können anstelle des sofortigen Kaufs entweder einen neuen Pachtvertrag unter Beibehaltung der Direkterwerbsmöglichkeiten für bis zu vier Jahre oder bei Verzicht auf die Direkterwerbsmöglichkeiten für bis zu neun Jahre abschließen. Unternehmen mit arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen werden pro Jahr 5.000 ha landwirtschaftliche Flächen im Wege beschränkter Ausschreibungen angeboten. Eine Pächterschutzklausel stellt sicher, dass kein Betrieb durch den Entzug von BVVG-Flächen in seiner Existenz gefährdet wird.

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ