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Gemeinden und Städte können die Infrastruktur für Breitbandanschlüsse fördern

Die Europäische Kommission hat im Juli 2010 die "Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung" ("Bundesrahmenregelung Leerrohre") genehmigt.

Damit wird der rechtliche Spielraum für etwaige Pläne von Bund, Ländern und Kommunen umrissen, wenn diese mit eigener Infrastruktur einen Beitrag zum Aufbau von Internet-Hochleistungsnetzen leisten wollen. Dies ist möglich, wo festgestellt wurde, dass aus Marktlösungen zeitnah keine Hochleistungsnetze hervor gehen werden. Es wird aber kein Förderprogramm im Sinne eines Vergabesystems von Finanzmitteln aufgelegt.

Die Idee: Erdkabel können von Unternehmen weit günstiger verlegt werden, wenn sie dabei bereits vorhandene Leerrohre nutzen können oder die Kommunen ihnen gezielt ein Leerrohrnetz bereit stellen.

Ein kommunales Leerrohrnetz verringert die Kosten von Privatunternehmen und unterliegt daher wie andere Fördermaßnahmen auch dem EU-Beihilferecht. War bisher eine beihilferechtliche Einzelfallprüfung (Einzelnotifizierungspflicht bei der EU) für kommunale Leerrohrprojekte nötig, wurden die rechtlichen Spielräume für Kommunen neu abgesteckt. Eine kommunale Förderung durch die Bereitstellung von Leerrohren ist bei Einhaltung der Bestimmungen der "Bundesrahmenregelung Leerrohre" für Kabeltrassen bis zu bestehenden bzw. neu zu errichtenden Kabelverzweigern (den oft so bezeichneten "grauen Kästen") zulässig. Das BMELV unterstützt den Aufbau einer leistungsstarken Infrastruktur in den ländlichen Räumen.

Fasst eine Kommune den Beschluss, mit eigenen Mitteln die Investitionen der Privatunternehmen durch Leerrohre zu verringern, schreibt sie die Nutzung eines eventuell noch zu erstellenden Leerrohrnetzes bzw. den Betrieb der Netze aus. Die "Bundesrahmenregelung Leerrohre" legt als Ziel der Ausschreibung fest, dass derjenige Bieter zu ermitteln ist, der bei gleichem Niveau der Erschließung des Gebietes am wenigsten öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt. Die Leerrohre - für deren Verlegung ebenfalls ein Privatunternehmen herangezogen werden kann - bleiben in kommunalem Eigentum und werden vermietet. Die Realisierung von Hochleistungsnetzen erfolgt im Regelfall über Glasfaserkabel. Andere gleichwertige technische Lösungen sind aber möglich.

Ob für die Bereitstellung von kommunalen Leerrohren gegebenenfalls Zuschussmöglichkeiten bestehen bzw. welche Alternativen es gibt, können die jeweiligen Ansprechpartner in den Ländern sagen.

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