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Verordnungen zur Berufsbildung

Das BMELV ist zuständiges Bundesressort für Regelungen zur Aus- und Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz in den Berufen des Agrarbereichs.

In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern des Agrarbereichs hat das BMELV auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes:

  • Verordnungen zur Berufsbildung für aktuell 14 Ausbildungsberufe,
  • Verordnungen über Fortbildungsprüfungen, insbesondere für Meister und Fachagrarwirte, in diesen Berufen sowie
  • Verordnungen zur Eignung der Ausbildungsstätten des Agrarbereichs und zur fachlichen Eignung der Ausbilder

erlassen.

Entsprechend der sich ständig ändernden Anforderungen der beruflichen Praxis werden diese Verordnungen laufend modernisiert, um die erforderliche Qualität der Aus- und Fortbildung im Agrarbereich sicherzustellen.

Nähere Informationen zur agrarischen Berufsbildung geben folgenden Internetadressen:

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