Berufsbildung im Agrarbereich weiter modernisiert
Bundesministerin Ilse Aigner hat am 18. August 2010 zwei Rechtsverordnungen im Bereich der agrarischen Berufsbildung erlassen.
Die Meisterprüfung für Tierwirte wurde erneuert, Quelle: Adam Borkowski, Fotolia.com
Mit diesen neuen Regelungen für die Meisterprüfung, die in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern des Agrarbereichs und Sachverständigen aus den einzelnen Berufssparten geschaffen wurden, stehen moderne, anspruchsvolle und attraktive Fortbildungsangebote für Führungskräfte und Unternehmer in den Bereichen Tierwirtschaft, Agrarservice und Landwirtschaft zur Verfügung.
Im Jahr 2010 wurden bereits die Ausbildungsregelungen für die Berufe Milchtechnologe/-in, Pferdewirt/-in und Revierjäger/-in neu erlassen. Mit der Schaffung einer Meisterprüfungsverordnung für den Beruf "Fachkraft Agrarservice" und der Neufassung der Meisterprüfungsverordnung für "Tierwirte" führt das BMELV eine der umfangreichsten Modernisierungen der Regelungen zur Aus- und Fortbildung im Agrarbereich in den letzten Jahren weiter fort.
Der Beruf "Fachkraft Agrarservice" wurde im Jahr 2005 neu geschaffen. Die Fachkräfte in diesem Beruf sind Spezialisten für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und meist in Lohnunternehmen als Dienstleister oder in spezialisierten Marktfruchtbetrieben tätig. Mit der "Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservicemeisterin" wird ein wichtiges Angebot für die berufliche Fortbildung von Führungskräften und Unternehmern in diesem Beruf eröffnet und einem dringenden Anliegen der einschlägigen Berufsverbände entsprochen. Außerdem wird mit der Qualifizierung "Meister" das notwendige Niveau (fachliche Eignung) von Ausbildern und Ausbilderinnen auch in diesem Beruf sichergestellt.
Für den Bereich Tierwirtschaft wird durch den Erlass der "Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin" eine wichtige Modernisierung der alten Meisterprüfungsordnung vorgenommen. Mit den darin enthaltenen neuen Inhalten und modernen handlungsorientierten Prüfungsformen reagiert das BMELV auf die gestiegenen Ansprüche an die Qualifizierung von Meistern in diesem Berufsfeld. Zukünftig können die Meisterprüfungen in der Tierwirtschaft in den Fachrichtungen Rinderhaltung, Schweinhaltung, Geflügelhaltung, Schäferei und Imkerei abgelegt werden.
Beide Verordnungen stellen mit ihren drei Prüfungsteilen hohe Anforderungen an die Prüfungsteilnehmer/-innen. Teil 1 zielt auf die fachlichen Qualifikation von agrarischen Führungskräften ab und sieht ein anspruchvolles Arbeitsprojekt vor. Teil 2 ist vor allem auf die Erfassung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen einer Führungskraft des Agrarbereichs ausgerichtet. Im dritten Prüfungsteil geht es um die Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Nähere Informationen zu den beiden Fortbildungsverordnungen, einschließlich des Verordnungstextes finden Sie unter www.bildungsserveragrar.de.

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