Navigation und Service

Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen

Angesichts der vielfältigen Herausforderungen an die Unternehmen des Agrarbereichs ist die Beratung heute ein notwendiges Instrument der Betriebsführung.

Die Verordnung (EG) Nummer 1782/2003 verpflichtet die Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2007, ein System zur Beratung der Betriebsinhaber in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführung einzurichten. Auch wenn in Deutschland seit Jahrzehnten landwirtschaftliche Beratungssysteme bestehen, haben sich in den Bundesländern unterschiedliche Beratungs- und Verwaltungsstrukturen entwickelt.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit der systematischen Dokumentation in anerkannten Managementsystemen zu fördern.

Das BMELV nimmt im Bereich der Beratung vor allem eine koordinierende Funktion zwischen den Bundesländern wahr.

Diese Seite

Unternavigation aller Website-Bereiche