Reform des Baugesetzbuches
Wesentliche Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und zur Begrenzung der gewerblichen Tierhaltung - Wichtige Maßnahmen der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vor der Umsetzung.
Gewerbliche Tieranlagen sollen begrenzt und landwirtschaftliche Nutzflächen geschont werden, Quelle: aid, P. Meyer
Das Bundesbauministerium (BMVBS) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) haben sich auf einen Vorschlag zur Reform des Baurechts verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf (siehe unten) ist zur Anhörung an Länder und Verbände versandt worden. Ein Ziel der Baurechtsnovelle ist es, den Flächenverbrauch für Bau- und Verkehrsvorhaben, speziell auf Kosten von Agrarflächen in Deutschland, zu verringern. Auch soll der Bau großer gewerblicher Tiermastanlagen künftig begrenzt werden. Damit wird die Umsetzung von zwei wesentlichen Maßnahmen der im Januar von Bundesministerin Aigner vorgestellten "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2012 vom Kabinett verabschiedet werden.
Angesichts von Zielkonflikten bei der Landnutzung und knapper Ressourcen müssen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten, Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Tierschutzes möglichst im Konsens Lösungen gefunden werden, die insbesondere der hohen Konkurrenzsituation um landwirtschaftliche Flächen gerecht werden und langfristig eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise gewährleisten.
Verlust landwirtschaftlicher Flächen begrenzen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll es daher künftig zu einer Verschärfung der so genannten Bodenschutzklausel kommen. Zusätzlich soll der Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen bei der Festsetzung von Maßnahmen, die dem Ausgleich von Eingriffen in Landschaft und Naturhaushalt im Rahmen von Bebauungsplänen dienen, verbessert werden. Der Ausgleich wird nicht eingeschränkt – Ausgleichsflächen müssen aber künftig so gestaltet werden, dass sie die Landwirtschaft schonen, zum Beispiel durch die Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen. Dem häufig praktizierten Weg, als einfachste und billigste Form der Ausgleichsmaßnahme einfach landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung zu nehmen, wird damit ein Riegel vorgeschoben.
Begrenzung gewerblicher Tieranlagen
Als weitere Maßnahme im Rahmen der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches sollen die rechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt werden. Nach dem Baurecht sind Tierhaltungsanlagen gewerblich, wenn sie nicht unter den Begriff der Landwirtschaft nach § 201 des Baugesetzbuches fallen. Landwirtschaftlich ist nach dieser Vorschrift eine Tierhaltungsanlage, wenn das für die Tiere benötigte Futter überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden kann.
Wenn ein Bauherr auf seinem Grundstück außerhalb des Dorfes einen großen Schweine- oder Geflügelstall errichten wollte, musste er bestimmte Abstände zur Wohnbebauung einhalten, aber es musste bislang kein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Für gewerbliche Großprojekte sind nun deutlich höhere Hürden vorgesehen als bislang. Nach der geplanten Neuregelung sollen gewerbliche Anlagen im Außenbereich nur noch entstehen dürfen, wenn sie aufgrund der geplanten Anzahl der Tiere nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Eine gewerbliche Anlage der Tierhaltung, für die eine UVP erforderlich ist, wird nach dem Gesetzentwurf künftig generell nicht mehr privilegiert sein. In diesem Fall müsste dann eigens ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt werden.Diese Vorgaben sollen für neue Anlagen ab 3.000 Schweinen oder 60.000 Hennen gelten. Auch schon ab 1.500 Schweinen oder 15.000 Hennen kann die Zulässigkeit eines Stallbaus im Außenbereich entfallen, wenn die Behörde entscheidet, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Ziel ist es, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen sollen, den Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen zu steuern und wo nötig zu begrenzen. In diesem Ziel ist sich die Bundesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Die nun vorgeschlagene Regelung deckt sich mit den Vorstellungen der Spitzenverbände. Städte und Gemeinden hatten vom Bund bessere rechtliche Möglichkeiten gefordert, um große Bauvorhaben steuern und begrenzen zu können.
Beide Maßnahmen – die Begrenzung gewerblicher Tieranlagen sowie die Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen – hatte Ministerin Aigner bereits in der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" angekündigt, die sie im Januar 2012 in Berlin auf der "Internationalen Grünen Woche" vorgestellt hat.

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