Aktueller Überblick zum Thema Agrarumweltmaßnahmen
Gerade in Zeiten starker nationaler und internationaler Bemühungen, dem Klimawandel durch geeignete Maßnahmen zu begegnen, misst die Bundesregierung den Agrarumweltprogrammen eine wachsende Bedeutung bei.
- Was sind Agrarumweltmaßnahmen?
- Was bewirken Agrarumweltmaßnahmen?
- Wie werden Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland umgesetzt?
- Ausblick
Was sind Agrarumweltmaßnahmen?
Rapsfeld mit Mohn, Quelle: BLE / Thomas Stephan
Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Nationalen Strategie der Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung ländlicher Räume. Etwa ein Viertel der in Deutschland im EU-Programmzeitraum 2007 bis 2013 für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt.
Agrarumweltmaßnahmen sind europaweit nicht nur obligatorischer Bestandteil der ländlichen Entwicklungsprogramme, sondern auch ein wesentliches Instrument zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz haben diese Maßnahmen vor allem auch den Erhalt oder die Steigerung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Bodenstruktur, die Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge – vor allem auch an sensiblen Gewässern – zum Ziel.
Was bewirken Agrarumweltmaßnahmen?
Mit Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen verpflichten sich Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren vorher festgelegte besonders umweltfreundliche Bewirtschaftungsverfahren und/oder umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf ihrem Betrieb einzuhalten. Die damit verbundenen Auflagen müssen über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen. Für die Teilnahme an solchen Maßnahmen erhalten die Landwirte eine Förderung zum Ausgleich der mit den besonderen Anforderungen an die Bewirtschaftungs- oder Haltungsverfahren verbundenen zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste (zum Beispiel geringere Erträge in Folge der Reduzierung der Düngung oder der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln).
Wie werden Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland umgesetzt?
Umwandlung von Ackerflächen in extensives Dauergrünland, Quelle: BLE / Dominic Menzler
Rechtsgrundlage für die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen innerhalb der EU bildet die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Nationale Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKGesetz – GAKG).
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Agrarumweltmaßnahmen werden in Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit Beteiligung des Bundes, der Länder und der EU gefördert. Der Grundsatz für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) der GAK umfasst ein breites Spektrum von Agrarumweltmaßnahmen:
http://www.bmelv.de/Foerdergrundsaetze2011/MSL
Eine bedeutende Maßnahme ist die Förderung der Umstellung und die Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Umfangreiche Informationen zum Ökologischen Landbau in Deutschland und zur Umstellungs- und Beibehaltungsförderung sind unter folgendem Link eingestellt (Ökologischer Landbau in Deutschland)."
Im Jahre 2010 wurden diese Maßnahmen sowie landeseigene Fördermaßnahmen außerhalb der GAK (teilweise kofinanziert mit EU-Mitteln) auf rund 5,4 Millionen Hektar Vertragsfläche oder ca. 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland durchgeführt und hierfür insgesamt etwa 577 Millionen Euro öffentliche Mittel eingesetzt. Diese Angaben sind aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden nicht mit den Angaben zu früheren Jahren vergleichbar.
Quelle: BLE / Thomas Stephan
Der Rahmenplan der GAK gibt somit den Bundesländern einen Förderrahmen vor. Die Länder entscheiden vor dem Hintergrund des prioritären und regionalen Förderbedarfs, von welchen Fördermaßnahmen sie Gebrauch machen. Maßgebend sind somit die in den einzelnen Bundesländern erlassenen Förderrichtlinien, auch hinsichtlich der festgesetzten Förderprämien.
Förderprogramme der Bundesländer
Darüber hinaus führen die Länder differenzierte Fördermaßnahmen außerhalb der GAK ausschließlich mit Landesmitteln (teilweise kofinanziert mit EU-Mitteln) durch. An dieser Stelle sind beispielhaft die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sowie die Förderung der Landschaftspflege und die Biotoppflege zu nennen.
Vereinzelt bieten die Bundesländer auch auf der GAK-Förderung aufbauende regionale Fördermaßnahmen an. Ein Gesamtüberblick über die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer ist auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz ("Kurzfassungen der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme") sowie auf der Homepage der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume ("Maßnahmensteckbriefe zu den Agrarumweltmaßnahmen") eingestellt.
Leistungen der Landwirte
Landwirte, die sich an Agrarumweltmaßnahmen beteiligen, erbringen mit diesen wichtige gesellschaftliche Leistungen!
Sie tragen in erheblichem Maße bei
- zur Verbesserung der Bodenstruktur, zum Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion und zum vorbeugenden Hochwasserschutz,
- zum Erhalt der biologischen Vielfalt durch Bewahrung der natürlichen Lebensräume,
- zum Gewässerschutz durch Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge,
- zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen und
- zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft.
Ausblick
Für die Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen und deren Anforderungen in der neuen EU-Programmplanungsperiode ab 2014 sind die rechtlichen Vorgaben der Nachfolgeverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 (ELER) bindend.
Die Europäische Kommission hat ihre Legislativvorschläge für eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik Mitte Oktober 2011 vorgelegt; diese werden derzeit intensiv beraten.
Von Bedeutung bei der Überprüfung bzw. der Konzeption von Agrarumweltmaßnahmen auf der Grundlage der neuen EU-Verordnung sind auch die Vorschläge der Europäischen Kommission zu den "Greening"-Regelungen im Rahmen des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe. Überschneidungen hinsichtlich der Maßnahmenanforderungen und Überkompensationen bei den Prämien für Agrarumweltmaßnahmen sind auszuschließen. Die Beratungen mit den Bundesländern werden laufend fortgeführt.
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, dem neben der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Bundesminister der Finanzen und die Minister (Senatoren) der Länder angehören, soll ca. Mitte Dezember diesen Jahres den Rahmenplan der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 2014 bis 2017" beschließen.

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