Moderner Küstenschutz: hohes Niveau auf Dauer sichern
An Nord- und Ostsee haben in der Vergangenheit katastrophale Sturmfluten immer wieder viele Menschenleben gefordert.
Unermessliche Sachschäden wurden verursacht, zuletzt 1962. Dank der danach ergriffenen Küstenschutzmaßnahmen sind die etwa 1,1 Millionen Hektar Niederungsgebiete an der deutschen Nord- und Ostsee heute geschützt. Bisher konnten alle nachfolgenden Sturmfluten ohne größere Schäden abgewehrt werden. Einen absoluten Küstenschutz gibt es jedoch nicht.
Erhalt und Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Küste
Ziel des modernen Küstenschutzes ist es, ein hohes Schutzniveau auf Dauer zu sichern. Dies ist die grundsätzliche Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung dieses Lebens- und Wirtschaftraums. Andere Ansprüche der Gesellschaft an die Küstengebiete, wie der Schutz des Wattenmeers oder der Tourismus, sollen dabei einbezogen und so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
Förderung des BMELV mit GAK-Mitteln
Der Bund kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten der von den Bundesländern durchgeführten Küstenschutzmaßnahmen übernehmen, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Rahmen der Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) bereitstellt. Das BMELV hat den Küstenländern über den Zeitraum 1973 bis 2008 insgesamt 2,6 Milliarden Euro GAK-Mittel für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Zu den mit GAK-Mitteln förderfähigen Küstenschutzmaßnahmen zählen der Neubau, die Verstärkung und die Erhöhung von Küstenschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, Sperrwerke, Buhnen, Wellenbrecher, Uferschutzwerke). Ebenso werden Vorlandarbeiten vor Deichen ohne Deichvorland (scharliegenden Seedeiche) bis zu einer Tiefe von 400 Metern und Sandvorspülungen gefördert. Außerdem sind der notwendige Grunderwerb und die infolge von Küstenschutzmaßnahmen notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege förderfähig.
Sonderrahmenplan für Folgen des Klimawandels
Wegen des sich abzeichnenden Klimawandels wird es notwendig, die laufende Verstärkung der Küstenschutzanlagen zu beschleunigen oder im Einzelfall auch zu ergänzen. Deshalb stellt der Bund den Küstenländern über einen GAK-Sonderrahmenplan in den Jahren 2009 bis 2025 für Küstenschutzmaßnahmen in Folge des Klimawandels zusätzlich 25 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sie im jeweiligen Jahr zuvor 102,9 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen im Rahmen der regulären GAK verwendet haben. Damit können die Küstenländer in den nächsten 17 Jahren 138,6 Millionen Euro Bundesmittel jährlich für investive Küstenschutzmaßnahmen im Rahmen der GAK ausgeben.


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