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Förderungsgrundsätze des GAK-Rahmenplans 2011

Die Fördergrundsätze des GAK Rahmenplans 2011 gelten für den Zeitraum 2011 bis 2014. Die Fördermaßnahmen der GAK werden als Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen. Im PLANAK kommen die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammen.

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) trifft sich jährlich, um über den Rahmenplan zu beschließen. Die Beschlüsse erfolgen auf der Grundlage von Vorschlägen, die Bund und Länder für die Anpassung der Förderungsgrundsätze des Rahmenplans gemacht haben. Außerdem beschließt er über die Verteilung der verfügbaren Bundesmittel auf die Länder. Der Rahmenplan gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird alljährlich sachlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Er wird über Entwicklungsprogramme der Bundesländer umgesetzt und durch eigene Fördermaßnahmen ergänzt.

Voraussetzung für eine Förderung vor Ort ist, dass die Maßnahmen der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden. Bei der Durchführung der Maßnahme sind die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umweltschutzes und des Tierschutzes zu beachten.

Fördergrundsätze als pdf-Dateien

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