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Staatliche Beihilfen im Agrar-, Fischerei- und Forstsektor
Im Agrar-, Forst- und Fischereibereich hat die Europäische Kommission Vorschriften (Gruppenfreistellungsverordnungen, Rahmenregelungen und Leitlinien) entwickelt, die sie bei der Ausübung ihrer Prüfkompetenz heranzieht.
Die Prüfkompetenz der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher und fischereiwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie im Forstbereich leitet sich aus den Artikeln 87 bis 89 des EG-Vertrags ab.
Hintergrundinformationen zu den staatlichen Beihilfen finden Sie im Internetangebot der Europäischen Kommission.
Weitergehende Informationen können in den nachfolgenden Verzeichnissen eingesehen und abgerufen werden:
Handbuch zum Beihilferecht
Verfahrensverordnungen und Formulare
- Verordnung (EG) Nummer 659/1999 des Rates vom 22.03.2004 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages (Verfahrensverordnung).
- Verordnung (EG) Nummer 794/2004 der Kommission vom 12.04.2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 656/1999 des Rates 2004 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages.
- Merkblatt zur webgestützten Erstellung und Anmeldung von Beihilfen
- Benutzerhandbuch für die webgestützte Erstellung und Anmeldung von Beihilfen
- Informationen zur Web-Anwendung State Aid Notification Interactive (SANI )
- Anmeldeformulare für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und
- Formblatt für Beschwerden über die mutmaßliche Gewährung staatlicher Beihilfen, die rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind.
Gruppenfreistellungsverordnungen
- Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001,
- Merkblatt zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen,
- Verordnung (EG) Nummer 736/2008 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen und
- Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) und
Rahmenregelungen und Leitlinien
- Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007 bis 2013,
- Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (HTML),
- Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (PDF)
- Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation,
- Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen,
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen
- Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen an landwirtschaftliche Unternehmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln während der Finanz- und Wirtschaftskrise (Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen)
- Genehmigung der Kommission für die Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen
- Anwendungshinweise zur Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen
Verordnungen über De-minimis-Beihilfen
- Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,
- Merkblatt zur Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,
- Aufteilung der Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen auf die Länder im Agrarsektor,
- Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Fischereisektor und zur Änderung der Verordnung (EG) 1860/2004,
- Aufteilung der Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen auf die Länder im Fischereisektorsektor,
- Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"-Beihilfen.
Staatliche Beihilfen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften
- Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften vom 20.6.2008
- Korrigendum zur Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften vom 20.6.2008

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