Navigation und Service

Euro-Geldscheine Quelle: © Franz Pfluegl - Fotolia.com

Staatliche Beihilfen im Agrar-, Fischerei- und Forstsektor

Im Agrar-, Forst- und Fischereibereich hat die Europäische Kommission Vorschriften (Gruppenfreistellungsverordnungen, Rahmenregelungen und Leitlinien) entwickelt, die sie bei der Ausübung ihrer Prüfkompetenz heranzieht.

Die Prüfkompetenz der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher und fischereiwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie im Forstbereich leitet sich aus den Artikeln 87 bis 89 des EG-Vertrags ab.

Hintergrundinformationen zu den staatlichen Beihilfen finden Sie im Internetangebot der Europäischen Kommission.

Weitergehende Informationen können in den nachfolgenden Verzeichnissen eingesehen und abgerufen werden:

Handbuch zum Beihilferecht

Vademekum EG-Beihilferecht.

Verfahrensverordnungen und Formulare

Gruppenfreistellungsverordnungen

  • Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001,
  • Merkblatt zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen,
  • Verordnung (EG) Nummer 736/2008 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen und
  • Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) und

Rahmenregelungen und Leitlinien

Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen

Verordnungen über De-minimis-Beihilfen

Staatliche Beihilfen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften

  • Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften vom 20.6.2008
  • Korrigendum zur Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften vom 20.6.2008

Genehmigung staatlicher Beihilfen durch die Europäische Kommission

Diese Seite

Unternavigation aller Website-Bereiche