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Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Mit der Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung stellt die Bundesregierung sicher, dass nur noch Biokraftstoffe auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden, die bestimmte Anforderungen an den Umweltschutz und an eine nachhaltige Landwirtschaft erfüllen.

Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung eine Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erlassen. Seit 1. Januar 2011 muss die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und zur Stromerzeugung eingesetzten Pflanzenölen nachgewiesen werden, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für das im E10 enthaltene Bioethanol, das auf die Biokraftstoffquote anzurechnen ist.

Nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie - unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette - im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen in einem ersten Schritt mindestens ein Drittel (35 Prozent) an Treibhausgasen einsparen (ab 2017 dann 50 Prozent) und dafür keine schützenswerten Flächen umgebrochen oder abgeholzt wurden.

Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) hat die Bundesregierung zwei Nachhaltigkeitsverordnungen erlassen. Darin ist die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Anerkennung und Kontrolle der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen geregelt.

Biokraftstoffe, die diese Nachhaltigkeitsstandards nicht einhalten, können weder steuerlich begünstigt noch auf die zu erfüllende Biokraftstoffquote angerechnet werden.

Wo dürfen Biokraftstoff-Pflanzen angebaut werden?

Zum Anbau von Rohstoffen für die Biokraftstoffherstellung dürfen keine Anbauflächen mit hohem Kohlenstoffgehalt oder mit hoher biologischer Vielfalt umgewidmet werden. Dazu gehören zum Beispiel schützenswerte Flächen wie Grünlandflächen mit Artenvielfalt oder Moore. Auch Natur- oder Regenwälder dürfen dafür nicht abgeholzt werden.

Künftig müssen auch ungenutzte Rest- und Abfallstoffe, die in der landwirtschaftlichen Produktion oder auch anderswo anfallen, verstärkt für die energetische Nutzung herangezogen werden, um den Druck auf schützenswerte Flächen insgesamt zu verringern.

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