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Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Bundesmitteln zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen

Fragen und Antworten

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 17. Dezember 2008 wurde eine Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkassen an den Bundesmitteln für die pauschale Abgeltung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab dem Jahr 2009 sicher gestellt.

Diese Anschlussregelung war notwendig, weil die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen) in die mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2009 neu geschaffene Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einbezogen sind. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen erhalten damit auch weiterhin wie alle übrigen gesetzlichen Krankenkassen Bundeszuschüsse zur pauschalen Abgeltung der von ihnen erfüllten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, wie beispielsweise die beitragsfreie Versicherung von Kindern.

Inzwischen wurde die finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen wie folgt weiterentwickelt:

  • Um eine Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli 2009 zu ermöglichen, wurden die Bundeszuschüsse zur pauschalen Abgeltung der von den Krankenkassen erfüllten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben erhöht. Dies geschah im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, dem so genannten Konjunkturpaket II. Auch bei dieser Aufstockung der Bundesmittel wurde eine Gleichbehandlung der landwirtschaftlichen Krankenkassen sichergestellt. Deshalb haben alle landwirtschaftlichen Krankenkassen zum 1. Juli 2009 ihre Beiträge gesenkt.
  • Bei der von der Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen Aufstockung der Bundesmittel im Jahr 2010 zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen im Rahmen des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, wurden die landwirtschaftlichen Krankenkassen ebenfalls angemessen berücksichtigt. Mit diesen weiteren Bundesmitteln können die meisten landwirtschaftlichen Krankenkassen ihre Beiträge auch im Jahr 2010 stabil halten.

Im Folgenden haben wir Antworten (Stand: 1. Januar 2010) auf mögliche Fragen zusammengestellt:

  1. Welche Ziele werden mit der Gewährung der Bundeszuschüsse zur Abgeltung versicherungsfremder Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt?
  2. Was sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben?
  3. Finanziert die landwirtschaftliche Krankenversicherung ebenfalls Leistungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben?
  4. Wie werden die Bundeszuschüsse auf die Krankenkassen verteilt ?
  5. Was hat sich seit 2009 bei den Zahlungen des Bundes an die Krankenkassen geändert?
  6. Weshalb wird seit 2009 eine besondere Regelung zur Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkassen an diesen Steuergeldern benötigt?
  7. Warum wird die landwirtschaftliche Krankenversicherung nicht einfach in diesen Gesundheitsfonds einbezogen?
  8. Wenn die landwirtschaftliche Krankenversicherung nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt, warum erhält sie trotzdem Mittel, die dem Fonds zufließen?
  9. Wie wird der Anteil für die landwirtschaftliche Krankenversicherung ermittelt?
  10. Mit welchen Zahlungen kann die landwirtschaftliche Krankenversicherung aus den Bundesmitteln im Jahr 2009 rechnen?
  11. Welche Auswirkung hat die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Bundeszuschüssen für die übrigen gesetzlichen Krankenkassen?
  12. Als Folge der erhöhten Zahlungen des Bundes an die Krankenkassen wurde der Beitragssatz in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli 2009 von 15,5 % auf 14,9 % abgesenkt. Wie profitieren die Mitglieder landwirtschaftlicher Krankenkassen von diesen zusätzlichen Bundesmitteln, für die dieser Beitragssatz nicht gilt?
  13. Wie wirkt sich die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Bundesmitteln auf das einzelne Mitglied und die im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversicherten Kinder aus?
  14. Bei der Verabschiedung des GKV-WSG hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert zur Höhe der „alten Last“ (ungünstiges Verhältnis der Zahl der Altenteiler zur Zahl der beitragszahlenden Landwirte durch den andauernden Strukturwandel) und deren Tragung durch besondere Bundesmittel im Agrarhaushalt ein Gutachten vorzulegen. Liegt dieses Gutachten inzwischen vor?
  15. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus dem Gutachten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts hinsichtlich der Gewährung von Bundesmitteln für die LKV ziehen?
  16. Welche Gründe gibt es dafür, dass die LKV aus unterschiedlichen Töpfen durch Steuermittel unterstützt wird?
  17. Bedeutet diese solidarische Unterstützung durch die Gesellschaft aber nicht eine Bevorzugung der Landwirte? Denn in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung müssen die ebenfalls nicht allein durch deren Beiträge zu finanzierenden Leistungen für die Rentner durch die aktiven Mitglieder getragen werden?

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