Marktzugang
Die Verhandlungen zum Marktzugang, das heißt über Importzölle, sind der schwierigste Teil der Verhandlungen.
Die Zölle werden umso deutlicher gesenkt, je höher der Ursprungszollsatz war, um so zu einer Vereinheitlichung der Zölle auf niedrigem Niveau zu kommen. Vereinbart wurde bereits, dass hierzu die Zölle je nach ihrer jetzigen Höhe in vier Stufen ("Bänder") unterteilt werden. Zölle in höheren Bändern werden deutlicher gesenkt als Zölle in niedrigeren Bändern. Für Entwicklungsländer sollen geringere Anforderungen gelten. Die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDCs) müssen ihre Zölle nicht senken.
Trotz Annäherung noch nicht endgültig festgeschrieben sind einige Einzelfragen, insbesondere
- die Zollkürzung für besonders hohe Zölle,
- einige Sonderregeln für so genannte Sensible Produkte,
- die Besondere Schutzklausel (= Schutzinstrument für temporäre Marktstörungen durch Importe).
Nach Auffassung der Bundesregierung müssen bei den Verhandlungen über den Marktzugang für Agrargüter Wettbewerbsnachteile für die Agrarerzeugung in Europa berücksichtigt werden, etwa die meist klein strukturierte Erzeugung oder hohe Anforderungen an Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards.

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