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Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Nachhaltige Fischerei

Die Fischbestände sind weltweit durch Überfischung und in den Küstengewässern durch Umweltverschmutzungen gefährdet. Deshalb müssen allgemein gültige Kriterien für die Erhaltung und umweltschonende Bewirtschaftung der Fischereiressourcen entwickelt und durch globale und regionale Fischereiabkommen umgesetzt werden.

Bei einem Gesamtaufkommen von rund 120 Millionen Tonnen (einschließlich Fisch aus Aquakultur) stößt vor allem die Fangfischerei (hohe See und Küste) an ihre natürlichen Grenzen. Das BMELV wird deshalb folgende Aktionsfelder der Internationalen Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) vorrangig behandeln:

  • Durchsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips und Integration des Ökosystemansatzes in das Fischereimanagement, wobei aber die Rolle von Walen im Ökosystem in die Kompetenz der IWC fällt,
  • Bekämpfung der illegalen, unerfassten und unregulierten (Illegal, Unreported and Unregulated Fishing - IUU) Fischerei,
  • FAO-Arbeitsplan zu der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna (CITES) und kommerziell genutzten aquatischen Arten,
  • Binnenfischerei und Aquakultur,
  • Rückverfolgbarkeit,
  • Hygiene- und Qualitätsfragen,
  • Ökokennzeichnung von Fischereierzeugnissen,
  • Kohärenz zwischen Fischereipolitik und Entwicklungspolitik.

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