Das Menschenrecht auf Nahrung und die Freiwilligen Leitlinien der FAO
Seit 1976, mit dem Inkrafttreten des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt), ist das Menschenrecht auf angemessene Ernährung Teil des Völkerrechts.
Quelle: Andrzej Bardyszewski - Fotolia.com
Gemäß Artikel 11 (1) des Paktes erkennen die Vertragsstaaten "das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen", während sie gemäß Artikel 11 (2) anerkennen, dass dringlichere Maßnahmen erforderlich sein könnten, um "das grundlegende Recht eines jeden, vor Hunger" und Mangelernährung "geschützt zu sein," zu gewährleisten. Das Menschenrecht auf angemessene Ernährung ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrnehmung aller Rechte.
Die internationalen Bemühungen zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung
Die wichtigsten politischen Meilensteine vom ersten Welternährungipfel in Rom bis heute im Überblick:
Die Freiwilligen Leitlinien der FAO zum Recht auf Nahrung
Die im November 2004 von der FAO beschlossenen "Freiwilligen Richtlinien zur Implementierung des Rechts auf Nahrung" fordern von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des Hungers.
Deutschland war durch das BMELV an der Entwicklung dieser freiwilligen Leitlinien, insbesondere durch die intensive Unterstützung der Intergovernmental Working Group bei der FAO, federführend beteiligt. Des Weiteren wurden Maßnahmen der Umsetzung der Leitlinien in nationales Recht zum Beispiel in Sierra Leone, Brasilien und Honduras finanziert.
Erkenntnisse und Erfahrungen langjähriger Entwicklungszusammenarbeit, Sozialpolitik und Menschenrechtspolitik sind in diese Leitlinien eingeflossen. Enthalten sind unter anderem Empfehlungen zur Implementierung menschenrechtlicher Instrumente und Institutionen, zur Sicherung des Zugangs zu den Produktionsressourcen wie Land, Wasser oder Saatgut, zur Verbesserung von landwirtschaftlichen Strukturen, Produktivität und Vermarktung sowie zur Einrichtungen von sozialen Sicherungsmechanismen.
Die Leitlinien dienen Legislative, Justiz, Medien und Zivilgesellschaft im weltweiten Kampf gegen Hunger und Unterernährung als wichtige Berufungsgrundlage für mehr innerstaatliche Verantwortung und gute Regierungsführung. Außerdem erwartet die Bundesregierung, dass der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen in Genf die Leitlinien bei seinen Staatenberichten als Kriterienkatalog und Auslegungsinstrument zu Rate ziehen wird.
Mit den Leitlinien werden die Bemühungen für eine umfassende weltweite Bekämpfung von Hunger und Unterernährung im Rahmen der Vereinten Nationen gestärkt. Die Staatengemeinschaft hat mit ihnen zum ersten Mal Verpflichtungen aus den im Sozialpakt niedergelegten Rechten konkretisiert.
Von der Idee zur Praxis: Pilotprojekte
Mit einem eigenen Projekt wurde die FAO gezielt bei der Entwicklung von Instrumenten zur Umsetzung der Leitlinien unterstützt. Mittel in Höhe von 5,43 Millionen Euro wurden für die normative Arbeit sowie die Verbreitung und die pilothafte Implementierung in ausgesuchten Ländern verwendet. Durch die direkte Finanzierung einer Einheit für das Recht auf Nahrung in der FAO (Right to Food Unit) wurde der Recht-auf-Nahrung-Ansatz in den Mitgliedsländern und der Organisation selbst verbreitet und in der Politik-, Programm- und Projektarbeit verankert.
Der Recht-auf-Nahrung-Ansatz wird in Projekten des Bilateralen Treuhandfonds integriert. Beispiele sind die Ausgestaltung der Forstgesetzgebung der Kongobeckenanrainer oder die Erarbeitung von menschenrechtsbasierten Produktionsstandards für Biotreibstoffe.

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