Das Menschenrecht auf Nahrung verwirklichen
Bereits 1948 fand das Recht auf Nahrung Eingang in die Allgemeine Erklärung zu Menschenrechten der Vereinten Nationen (VN). Völkerrechtlich verankert wurde es 1976 mit Inkrafttreten des UN-Sozialpakts, den inzwischen 160 Staaten (Stand: Januar 2012) unterzeichnet haben.
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Gemäß Artikel 11 des Pakts erkennen die Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf ausreichende Ernährung, einen angemessenen Lebensstandard sowie den Schutz vor Hunger an. Der Sozialpakt ist ein internationaler Vertrag, dessen Einhaltung der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (CESCR) überwacht. Er fordert in fünfjährigen Abständen Berichte aller Unterzeichnerstaaten ein und beurteilt auf dieser Grundlage die Menschenrechtslage. Der Ausschuss kann jedoch keinerlei Sanktionen verhängen, sondern nur Empfehlungen aussprechen.
Weltweit haben 22 Staaten das Recht auf Nahrung auch in die nationale Gesetzgebung oder in ihre Verfassung aufgenommen. Auf internationaler Ebene sind in den letzten Jahrzehnten zudem eine Reihe von Vereinbarungen getroffen worden, die einen Beitrag zur gemeinsamen Verwirklichung des Rechts auf Nahrung leisten sollen. Ein zentraler Bezugspunkt dieser globalen Rahmensetzung ist die Erklärung von Rom aus dem Jahre 1996.
Der erste Welternährungsgipfel - Die Erklärung von Rom
Am ersten Welternährungsgipfel in Rom 1996 nahmen hochrangige Vertreter von 185 Staaten teil. In der Erklärung von Rom bekräftigten sie "das Recht jedes Menschen auf Zugang zu gesundheitlich unbedenklichen und nährstoffreichen Nahrungsmitteln in Einklang mit dem Recht auf angemessene Ernährung und dem grundlegenden Recht eines jeden Menschen, frei von Hunger zu sein". Zudem wurde in Rom ein Aktionsplan beschlossen, der die Staaten auffordert, Ernährungssicherung und Armutsbekämpfung Priorität einzuräumen und das Ziel ausgibt, die Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 zu halbieren.
Die Millenniumserklärung und die MDGs
Erneuert wurde diese gemeinsame Zielvereinbarung in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen, die im September 2000 von 189 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Sie rückt die globalen Herausforderungen, denen sich die Staatengemeinschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts gegenüber sieht, in den Blickpunkt und ruft eine globale Partnerschaft für Entwicklung aus: mit dem Ziel, "bis zum Jahr 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, dessen Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt, und den Anteil der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren".
So lautet auch das erste der acht verbindlichen und messbaren Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals / MDG), die 2001 zur Umsetzung der Millenniumserklärung formuliert wurden.
Der zweite Welternährungsgipfel
In der Erklärung zum zweiten Welternährungsgipfel 2002 riefen die dort versammelten Staats- und Regierungschefs zur Einrichtung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe auf, deren Aufgabe es sein sollte, "innerhalb von zwei Jahren unter Beteiligung der Akteure einen Katalog Freiwilliger Leitlinien zu erstellen, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, das Recht auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit schrittweise zu realisieren."
Die Freiwilligen Leitlinien der FAO zum Recht auf Nahrung
Die daraufhin im November 2004 von der FAO beschlossenen "Freiwilligen Richtlinien zur Implementierung des Rechts auf Nahrung" fordern von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen erneut, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Hungers zu verstärken. An der Entwicklung dieser freiwilligen Leitlinien war Deutschland, insbesondere durch die intensive Unterstützung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe durch das BMELV, federführend beteiligt. Die Freiwilligen Leitlinien zielen darauf ab, "den Staaten bei der Umsetzung der schrittweisen Verwirklichung des Rechtes auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit praktische Hilfestellung zu leisten, um die Ziele des Aktionsplans des Welternährungsgipfels zu erreichen."
Mit den Leitlinien wurden die Bemühungen für eine umfassende weltweite Bekämpfung von Hunger und Unterernährung im Rahmen der Vereinten Nationen gestärkt. Die Staatengemeinschaft hat mit ihnen zum ersten Mal Verpflichtungen aus den im Sozialpakt niedergelegten Rechten konkretisiert und gleichzeitig Legislative, Justiz, Medien und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Hunger und Unterernährung eine wichtige Berufungsgrundlage für mehr innerstaatliche Verantwortung und gute Regierungsführung an die Hand gegeben.
Der dritte Welternährungsgipfel – Die Globale Partnerschaft für Landwirtschaft und Ernährungssicherheit
Mit dem Ziel, den Startschuss für eine neue Struktur der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung der Welternährung zu geben, wurden auf dem dritten Welternährungsgipfel 2009 - in Anknüpfung an die Beschlüsse der G8 auf dem Gipfel von L’Aquila sowie des G20-Gipfels von Pittsburgh - die Grundlagen für die Etablierung einer Globalen Partnerschaft für Landwirtschaft und Ernährungssicherheit (Global Partnership for Agriculture and Food Security) gelegt. Sie strebt eine stärkere Koordinierung und Kohärenz der Maßnahmen zur Sicherung der Welternährung an und etabliert zu diesem Zweck ein Netzwerk zwischen den für Landwirtschaft und Ernährung zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen sowie Geberländern, Entwicklungsländern, Nichtregierungsorganisationen und der Wirtschaft.

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