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Freiwillige Leitlinien zu Landnutzungsrechten beschlossen

Nach intensiven dreijährigen Verhandlungen hat der Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) am 11. Mai 2012 in Rom die "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" einstimmig beschlossen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Annahme: "Die Freiwilligen Leitlinien sind ein historischer Meilenstein in der internationalen Entwicklungspolitik." Sie sind das erste globale völkerrechtliche Instrument, das den sicheren und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen regelt und sich dabei auch mit der Gestaltung von Landinvestitionen – dem so genannten "Landgrabbing" – befasst. "Wir wollen die Menschen in Entwicklungsländern gezielt stärken, damit sie aus eigener Kraft ihre Existenz sichern können", sagte Aigner.

Zugang zu Ressourcen ist überlebenswichtig

Sichere Zugangsrechte zu Land und anderen produktiven Ressourcen sind für die Menschen in ländlichen Gebieten überlebenswichtig. Sie sind ein Schlüsselfaktor zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung. Immer mehr ausländische Investoren kaufen Land in Entwicklungs- und Schwellenländern. Private Investitionen sind für die Ernährungssicherheit wichtig, sie dürfen aber nicht die Menschenrechte und Landrechte der lokalen Bevölkerung verletzen.

Aktuellen Zahlen zufolge sind seit dem Jahr 2000 in Entwicklungsländern über 83 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Investitionen verkauft oder verpachtet worden. Im Zuge dieser Landtransfers gibt es besorgniserregende Berichte über Zwangsräumungen und Vertreibungen von Kleinbauern ohne formelle Landtitel.

Eigentums- und Nutzungsrechte der lokalen Bevölkerung

Die Freiwilligen Leitlinien skizzieren, wie Landtransfer-Prozesse unter Achtung des Menschenrechts auf Nahrung sowie der Eigentums- und Nutzungsrechte der lokalen Bevölkerung auszugestalten sind. So müssen Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung sowie Folgenabschätzungen für die Bevölkerung und die Natur durchgeführt werden. Die Staaten sollen auf nationaler Ebene Regelungen über Ausmaß und Umfang großflächiger Landinvestitionen erlassen.

Neben den Mindeststandards zu Landinvestitionen enthält das Dokument auch Leitlinien zur Anerkennung und zum Schutz von Eigentums- und Nutzungsrechten, zur Verbesserung von Verwaltungsstrukturen, zur Durchführung von Agrarreformen sowie zur Korruptionsbekämpfung.

Die Rechte der Frauen stärken

Ein besonderer Erfolg ist die Stärkung der Rechte von Frauen. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern werden die Frauen nach wie vor durch tradiertes Erb- oder Familienrecht diskriminiert und haben kaum Einfluss auf Landnutzungsplanungen. Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Kleinbauen stellen, sind weniger als 20 Prozent der Landtitel auf Frauen ausgestellt. Auf deutsche Initiative hin wurden die Beteiligungsrechte von Frauen und Mädchen besonders berücksichtigt. Internationalen Schätzungen zufolge könnte die Zahl der Hungernden weltweit um über 100 Millionen reduziert werden, wenn Frauen denselben Zugang zu Land, Bildung und Technologie hätten.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Erarbeitung der Leitlinien mit mehr als 2,1 Millionen Euro unterstützt und dabei an seine Aktivitäten zur Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung angeknüpft. An den Verhandlungen haben neben 96 Staaten auch Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Privatsektors aktiv mitgewirkt. "Durch die intensive Beteiligung aller Partner am Verhandlungsprozess haben diese Leitlinien eine hohe Legitimität und völkerrechtliche Bedeutung", betonte die Ministerin.

Die praktische Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien

Im nächsten Schritt gehe es um die praktische Umsetzung: "Die freiwilligen Leitlinien dürfen kein Papiertiger werden. Sowohl Investoren und Regierungen in den betroffenen Staaten als auch Geberländer und Nichtregierungsorganisationen werden sich in Zukunft daran messen lassen müssen. Die Einhaltung der Leitlinien muss in Zukunft eine Bedingung für die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern sein und auch von internationalen Geberinstitutionen berücksichtigt werden. Mein Ministerium wird die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien mit konkreten Projekten begleiten und finanziell unterstützen", sagte Aigner.

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