Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
Am 13.07.2011 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) präsentiert.
Wesentliche Elemente des Reformpakets sind die Einführung handelbarer Fangbefugnisse für alle Fangschiffe von mehr als 12 Metern Länge, die Einführung von Rückwurfverboten für die wichtigsten kommerziellen Fischarten sowie die Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an die EU-Kommission.
Die Vorschläge der EU-Kommission werden nun in den Gremien des Rates sowie des Europäischen Parlaments geprüft. Die Beratungen sollen möglichst bis Ende 2012 abgeschlossen werden, damit die neuen Fischereiregeln ab dem 1. Januar 2013 eingeführt werden können.
Position des BMELV
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Vorschläge und unterstrich die Notwendigkeit, die Fischbestände - in den EU-Gewässern und weltweit - nachhaltig zu bewirtschaften.
Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten zahlreiche begrüßenswerte Ansätze, wie etwa die strikte Orientierung der Fangmengen an den wissenschaftlichen Empfehlungen unter Beachtung des so genannten Prinzips des maximalen Dauerertrags oder den Ausbau der wissenschaftlich basierten mehrjährigen Bewirtschaftungs- und Wiederauffüllungspläne für weitere Fischarten nach dem Ökosystemansatz.
Besonders wichtig ist es, substanzielle Fortschritte bei der Vermeidung von Rückwürfen zu erzielen. Die Einführung von Rückwurfverboten bzw. Anlandegeboten, die von Deutschland seit langem gefordert wurde, ist ein wesentliches Element der Legislativvorschläge. Solche Rückwurfverbote erfordern komplexe und weit reichende Änderungen bei der Bewirtschaftung der Fischbestände sowie bei der Kontrolle der Fischerei. Die Vorschläge müssen daher sorgfältig geprüft werden. Gleiches gilt für die geplante obligatorische Einführung von handelbaren Fangbefugnissen. Denn die Fischressourcen, an denen den Fischern hierdurch langfristige Nutzungsrechte übertragen würden, sind eine wertvolle öffentliche Ressource und Lebensgrundlage.
Der Vorschlag für eine Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur enthält wichtige Ansätze, um durch mehr Information und Transparenz den verantwortungsbewussten Konsumenten zu stärken.
Konsultation zur Vorbereitung der Reform
Zur Vorbereitung der Reform hatte die EU-Kommission 2009 ein Grünbuch vorgelegt. Im anschließenden Konsultationsprozess hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür eingesetzt, bei der Neuausrichtung der GFP dem Ziel der Nachhaltigkeit oberste Priorität einzuräumen und die Verschwendung von Meeresressourcen durch Beifänge und Rückwürfe sowie die Möglichkeiten ihrer Reduzierung und Vermeidung in den Fokus der Reformdebatte zu stellen. Insgesamt gingen über 1.700 Stellungnahmen bei der EU-Kommission ein, die diese in Form eines Synthesepapiers aufbereitet und dem EU-Agrarrat im Juni 2010 vorgelegt hat.


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