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GFP-Reform: Vermeidung von Rückwürfen ein zentrales Thema

Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission die Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei zu einem zentralen Thema ihrer Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gemacht hat.

Die bislang geltenden Regelungen der EU-Fischereipolitik führen dazu, dass Beifänge an unerwünschten oder untermaßigen Fischen wieder über Bord geworfen werden. Mit diesen Rückwürfen (englisch "discards") werden wertvolle Meeresressourcen in einer inakzeptablen Art und Weise vergeudet. Denn nur wenige Fischarten überleben den Rückwurf. Besonders problematisch sind deshalb Beifänge von Jungfischen und gefährdeten Tieren.

Anreize schaffen, Beifänge zu vermeiden

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung seit langem für eine grundlegende Neuorientierung der EU-Fischereipolitik in diesem Bereich und die schrittweise Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten ein. Ein solches System würde für die Fischer einen starken Anreiz schaffen, Beifänge zu vermeiden und stärkere Verantwortung für die Erhaltung der Fischbestände zu übernehmen. Alle für den menschlichen Verzehr bestimmten Arten müssten dann angelandet und - sofern es sich um regulierte Arten handelt - auf die jeweiligen Quoten angerechnet werden. Damit verbunden ist ein Wechsel von Anlandequoten zu wirklichen Fangquoten. Ein solcher Systemwechsel wird derzeit schon im Rahmen von Pilotprojekten auf freiwilliger Basis vorbereitet, um Erfahrungen für die konkrete Ausgestaltung neuer Regelungen zu sammeln.

In einer gemeinsamen Erklärung mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Dänemark hatte Deutschland die Forderung, Rückwurfverbote und "echte" Fangquoten anstelle von Anlandequoten einzuführen im März 2011 noch einmal untermauert. "Es ist höchste Zeit, dass wir endlich Rückwurfverbote einführen, um der unverantwortlichen Verschwendung von Meerestieren ein Ende zu setzen", betonte Staatssekretär Dr. Robert Kloos in diesem Zusammenhang beim Treffen der EU-Fischereiminister mit Kommissarin Maria Damanaki in Brüssel.

Reformvorschläge greifen deutsche Forderungen auf

Es ist daher erfreulich, dass die Europäische Kommission die deutsche Forderung in ihren Reformvorschlägen vom 13. Juli 2011 aufgegriffen hat. Die Einführung von Rückwurfverboten bzw. Anlandegeboten ist ein wesentliches Element der Legislativvorschläge. Solche Rückwurfverbote erfordern jedoch komplexe und weit reichende Änderungen bei der Bewirtschaftung der Fischbestände sowie bei der Kontrolle der Fischerei, sodass die Vorschläge der Kommission zunächst sorgfältig geprüft werden müssen.

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