Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut
Regionale Fischereiorganisationen
Für die Fischereien oder Meeresgebiete außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Landes (200 Seemeilen von der Küste) können Staaten bzw. die EU keine Bewirtschaftungsregeln aufstellen. Stattdessen werden Meeresgebiete und Fischereien auf hoher See in der Regel von Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) verwaltet.
Neben den Küstenstaaten der entsprechenden Region können auch weitere Länder, die dort Fischerei betreiben, Mitglied einer solchen RFO werden.
Die RFO können in den jeweiligen Meeresgebieten Fang- und Aufwandsbeschränkungen verhängen, technische Maßnahmen festlegen und die Einhaltung von Verpflichtungen kontrollieren. Die EU ist Mitglied in zahlreichen RFO; sie wird dort vertreten durch die EU-Kommission.
Die Vereinbarungen und Empfehlungen der RFO werden in der Regel in das EU-Fischereirecht, z.B. die Verordnung über die zulässigen Gesamtfangmengen und Quoten übernommen. Einige dieser Organisationen bewirtschaften die gesamten Fischbestände in einem Meeresgebiet, andere nur bestimmte weit wandernde Arten, vor allem Thunfisch.
Die wichtigsten Organisationen aus deutscher Sicht
Für die deutsche Fischerei sind die Fischereiorganisationen im Nordatlantik
- Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC)
- Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO)
von besonderer Bedeutung. Hier wird über die Bewirtschaftung wichtiger Bestände wie Kabeljau, Makrele, Hering und Blauer Wittling entschieden.

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