Der Europäische Fischereifonds (EFF)
Der Europäische Fischereifonds (EFF) wird bis Ende 2013 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro für die europäische Fischwirtschaft bereitstellen.
Quelle: Thomas Aumann - Fotolia.com
Davon entfallen 3,2 Milliarden Euro Euro auf Konvergenzgebiete und etwa eine Milliarde Euro auf Nicht-Konvergenzgebiete (ähnlich Ziel-1- und Nicht-Ziel-1-Gebiete). Für Deutschland stehen in diesem Fonds insgesamt 155,865 Millionen Euro (Konvergenzgebiete: 96,861 Millionen Euro und Nicht-Konvergenzgebiete: 59,004 Millionen Euro) zur Verfügung.
Fischereipolitische Zielsetzung ist es, die Rahmenbedingungen für die Flotte so zu gestalten, dass unter der Berücksichtigung der Ziele der gemeinsamen europäischen Fischereipolitik die Existenzgrundlagen gesichert und Zukunftsperspektiven entwickelt werden. Dazu gehört vor allem die Unterstützung investiver Modernisierungsmaßnahmen an Bord der Schiffe einschließlich des Motorentausches und die Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte.
Das Hauptaugenmerk wird dabei auf der Förderung von Investitionen der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei und speziell im Konvergenzgebiet der Kleinen Küstenfischerei liegen. Sie soll durch die Maßnahme "Kleine Küstenfischerei" eine Zusatzförderung erhalten, um dieser Unternehmensgruppe bei ihrem wesentlichen Problem für notwendige Veränderungen - dem Kapitalmangel - behilflich zu sein.
Aquakultur, Binnenfischerei und insbesondere Verarbeitung und Vermarktung sind neben der Seefischerei die Kernbereiche der deutschen Fischwirtschaft und stellen wichtige Förderbereiche dar. Diese Bereiche sind zu sichern und - wo möglich - auszubauen. Dazu gehört aus fischereipolitischer Sicht vor allem auch die Förderung von Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern und verbessern.
Besserer Gesundheitsschutz für Mensch und Tier
Zielsetzung bei der Förderung von Investitionen für den Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Produktionsanlagen sind insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Hygiene sowie der bessere Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Ferner sollen die Qualität der Erzeugnisse verbessert und negative Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden.
Nachfolgend werden weitere wichtige Vorhaben aufgelistet:
- Gewinnung technischer und wirtschaftlicher Kenntnisse aus der Erprobung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit innovativer Techniken,
- Erprobung von Bewirtschaftungsplänen,
- Entwicklung und Erprobung von Methoden zur Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte sowie zur Reduzierung der Beifänge, Rückwürfe oder der Auswirkungen auf die Umwelt,
- Erprobung alternativer Arten von Bestandsbewirtschaftungstechniken,
- Erprobung neuer Aquakulturtechniken und Vermarktungsstrategien,
- Weiterentwicklung und Erprobung eines verbesserten Fischschutzes an Anlagen zur Wasserentnahme und zur Wasserkraftgewinnung,
- Entwicklung neuer Konzepte zur Optimierung der Nutzung von Binnenfischereiressourcen.
Des Weiteren sollen im Rahmen einer Gesamtstrategie die Interventionen zur nachhaltigen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebensqualität in den Fischwirtschaftsgebieten beitragen. Diese Gebiete werden vom Mitgliedstaat bzw. den betreffenden Bundesländern nach den Kriterien
- geringe Bevölkerungsdichte,
- rückläufige Fischerei und
- kleine fischwirtschaftliche Gemeinschaften
ausgewählt. Dabei stehen im Vordergrund die Diversifizierung für die Arbeitnehmer in der Fischerei oder Teichwirtschaft, der Erhalt des für die Fischwirtschaftsgebiete jeweils typischen landschaftlichen und baulichen Charakters und die Erweiterung der touristischen Attraktivität der Gebiete.

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