Europäischer Fischereifonds und Operationelles Programm
Eine Kurzdarstellung des Europäischen Fischereifonds (EFF) und des deutschen Operationellen Programms (OP).
Die Fischerei und Fischwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland hat in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik umfangreiche finanzielle Hilfen aus den Programmen der Europäischen Union erhalten. Nach den Finanzinstrumenten für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 1994 bis1999 und 2000 bis 2006 wird es auch in den Jahren 2007 bis 2013 wiederum solche Hilfen geben.
Hierzu wird der Europäische Fischereifonds (EFF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 aufgelegt.
Ziele des EFF sind:
- die Gemeinsame Fischereipolitik unterstützen, um die Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen sicherzustellen, und die Aquakultur fördern, um für wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu sorgen,
- zu einem nachhaltigen Gleichgewicht zwischen den Fischereiressourcen und den Fangkapazitäten der gemeinschaftlichen Fischereiflotte beitragen,
- eine nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei fördern,
- die Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen und die Entwicklung wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen im Fischereisektor stärken,
- den Schutz und die Verbesserung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen dort, wo ein Zusammenhang mit dem Fischereisektor besteht, unterstützen,
- die nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität in Gebieten mit fischereiwirtschaftlicher Tätigkeit fördern,
- bei der Entwicklung des Fischereisektors und der Fischwirtschaftsgebiete die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern.
Die Umsetzung des EFF durch das Operationelle Programm (OP) der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich an diesen Zielen sowie an den übergeordneten Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union und des deutschen Nationalen Strategieplans Fischerei. Fischerei und Aquakultur sollen demnach mit dem Ziel der umweltgerechten und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen unterstützt werden, gleichzeitig werden Wachstum und Beschäftigung angestrebt.
Förderschwerpunkte und Maßnahmen
Folgende Förderschwerpunkte und Maßnahmen sind im Rahmen des Operationellen Programms vorgesehen:
1. Maßnahmen zur Anpassung der gemeinschaftlichen Fischereiflotte
- Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit
- Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit
- Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität
- Kleine Küstenfischerei
- Sozioökonomische Ausgleichszahlungen für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Fischereiflotte
2. Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
- Produktive Investitionen in der Aquakultur
- Umweltschutzmaßnahmen in der Aquakultur
- Hygienemaßnahmen
- Veterinärmaßnahmen
- Binnenfischerei
- Verarbeitung und Vermarktung
3. Maßnahmen von gemeinsamen Interesse
- Kollektive Aktionen
- Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora
- Fischereihäfen, Anlandestellen und Fischereischutzhäfen
- Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und Ausarbeitung von Werbekampagnen
- Pilotprojekte
- Umbau von Fischereifahrzeugen zum Zwecke der Umwidmung
4. Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
5. Technische Hilfe
Konkrete Projekte:
Bereits jetzt konkret geplant und von daher auch im OP explizit dargestellt sind aus vorerwähnten Gründen nur Vorhaben der Fischereiverwaltungen der Länder. Diese teilweise gebietsübergreifenden Projekte betreffen vor allem aktuelle Themen des Fischereimanagements sowie der Bestandserhöhung und Wiedereinbürgerung von Fischarten. Zu nennen sind:
- Projekte zur Bestandserhöhung bzw. Wiedereinbürgerung von Dorsch, Aal, Schnäpel, Lachs und Stör,
- Fortführung eines Projektes um ein (bereits existierendes) künstliches Riff in der Ostsee und
- Erweiterung des "Schaufensters Fischereihafen" in Bremerhaven.
Auch erwähnt im OP sind Vorhaben zur Verbesserung der aquatischen Lebensräume und der Durchgängigkeit der Fließgewässer, wobei aber noch keine konkreten Orte und Umstände für Einzelvorhaben genannt sind.

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