Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse
Im Zuge der Umsetzung des "Grünbuchs zur Qualität von Agrarerzeugnissen" hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für das "Qualitätspaket 2010" veröffentlicht. Es soll Produzenten die Vermarktung ihrer Produkte erleichtern und die Markttransparenz für Verbraucher verbessern.
Quelle: Maria Brzostowska, Fotolia.com
Ziel des Pakets ist die Förderung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Es unterstützt die Produzenten, indem es ihnen die Möglichkeit gibt, bei der Vermarktung ihrer Produkte mit Hilfe von Kennzeichnungen bestimmte wertsteigernde Merkmale besser zu kommunizieren bzw. herauszustellen. Gleichzeitig erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern die Beurteilung der Eigenschaften und Qualität eines Produkts, sodass sie eine bewusstere Auswahl treffen können.
Das Qualitätspaket umfasst zwei sofort in Kraft getretene Leitlinien:
- Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
- Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmittel, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) enthalten
Sie sind auf freiwilliger Basis anwendbar. Die erste Leitlinie fasst bestehende Rechtsvorschriften zusammen und zeigt Wege zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von freiwilligen Zertifizierungssystemen auf. Die zweite erläutert aus Sicht der Kommission die anwendbaren Rechtsvorschriften bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen bzw. geografischen Angaben enthalten
Weiterhin sind zwei Verordnungsvorschläge Bestandteil des Qualitätspakets. Sie werden seit Januar 2011 auf EU-Ebene beraten und sollen 2012 verabschiedet werden:
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) 1234/2007 des Rates in Bezug auf Vermarktungsnormen
Der erste Vorschlag zur so genannten "Qualitätsverordnung" führt die bestehenden Verordnungen zu geschützten geografischen Bezeichnungen (Geoschutz) und traditionellen Spezialitäten zusammen, die in ihrer grundlegenden Konzeption beibehalten werden. Ergänzt werden sie durch einen neuen Rahmen für die Weiterentwicklung freiwilliger Qualitätsangaben.
Mit dem zweiten Verordnungsvorschlag will die Europäische Kommission das bestehende System der Europäischen Vermarktungsnormen dahingehend ändern, dass sie mehr Befugnisse für Regelungen erhält. Sie verfolgt damit das Ziel, die Vermarktungsnormen kohärenter zu gestalten und technische Normen an die Marktrealitäten anzupassen.

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