Die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2011 Rechtsvorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Die Bundesregierung unterstützt die darin formulierten Ziele grundsätzlich. Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen EU-Agrarpolitik sind aus deutscher Sicht jedoch entscheidende Fragen noch offen.
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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist eine der ersten und nach wie vor bedeutendsten Gemeinschaftspolitiken der Europäischen Union. Bis 2013 wird die Agrarförderung vollständig auf regional einheitliche Flächenzahlungen umgestellt, gebunden an klare Vorgaben beim Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie der Lebensmittelsicherheit. Die nächsten Jahre sind entscheidend für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Diskussion über ihre Zukunft ist in vollem Gange.
Die Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission
Grundlage sind die Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission vom 12. Oktober 2011. Übergeordnetes Ziel der Vorschläge ist es, die Gemeinsame Agrarpolitik marktorientierter, nachhaltiger, innovativer und wettbewerbsfähiger auszugestalten. Deutschland unterstützt diese Zielsetzung im Grundsatz und ist gut vorbereitet. Vieles ist schon längst auf den Weg gebracht und wird bis spätestens 2013 umgesetzt.
Die Modernisierung der Agrarpolitik in Deutschland
Die Direktzahlungen für die deutschen Landwirte orientieren sich heute nicht mehr an der aktuellen Produktionsmenge. Dadurch richtet sich die Produktion nach dem tatsächlichen Bedarf und Butterberge und Milchseen werden vermieden. Gleichzeitig können die Marktinstrumente auf ein Sicherheitsnetz beschränkt werden. Die historischen Bezüge bei den Betriebsprämien werden bis 2013 abgeschafft und es werden regional einheitliche Zahlungen für landwirtschaftliche Flächen gewährt
Anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt in Deutschland nicht mehr, dass wer früher viel produziert hat, auch in Zukunft automatisch viel erhält. Direktzahlungen der ersten Säule erhalten unsere Landwirte heute nur dann ungekürzt, wenn sie umfangreiche Umweltanforderungen erfüllen. Durch die regionale Angleichung der Direktzahlungen in Deutschland fließt in den nächsten drei Jahren fast eine halbe Milliarde Euro in die Grünlandgebiete. Insbesondere extensive Grünlandstandorte profitieren davon. Und aus den Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule gehen jährlich etwa 640 Millionen Euro in spezielle Agrar- und Tierschutzmaßnahmen. Deutschland hat also seine Agrarpolitik schon modernisiert.
Die deutsche Haltung zu den Rechtsvorschlägen
Mit der Stärkung der Umweltbeiträge durch die GAP, der Einführung regional bzw. national einheitlicher Flächenzahlungen in den Mitgliedstaaten oder der Schaffung eines transparenten Systems der begrenzten Umverteilung von Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission in ihren Rechtsvorschlägen wesentliche Forderungen Deutschlands aufgegriffen und bisherige Reformschritte konsequent weitergeführt. Bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen sieht die Bundesregierung jedoch noch dringenden Handlungsbedarf.
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: "Deutschland unterstützt die grundsätzliche Ausrichtung der Reform-Vorschläge. Das Ziel der EU, die Umweltbeiträge der Landwirtschaft weiter zu steigern, ist richtig. Es muss jedoch einen wirklichen Mehrwert für Umwelt und Natur bringen und praktikabel sein. Zudem muss verhindert werden, dass sich der in Deutschland mit bis zu 100 Hektar pro Tag ohnehin sehr hohe Flächenverlust für die Landwirtschaft noch weiter verschärft."
Verbesserungsbedarf besteht aus deutscher Sicht vor allem im Hinblick auf folgende zentrale Aspekte der Rechtsvorschläge:
- Beim Ziel die Umweltbeiträge durch die GAP weiter zu steigern, müssen aus Sicht des BMELV Leistungen, die Landwirte im Rahmen von regional differenzierten und Standort angepassten Maßnahmen in der 2. Säule erbringen, auch weiterhin honoriert werden. Zudem darf das so genannte "greening" nur dann mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand für Landwirte und Verwaltungen verbunden sein, wenn dieser in anderen Bereichen kompensiert wird.
- Hinsichtlich des Vorschlags der Kommission zur Herausnahme von Flächen aus der produktiven landwirtschaftlichen Nutzung im Umfang von 7 % der Acker- und Dauerkulturflächen je Betrieb für ökologische Zwecke sieht das BMELV Zielkonflikte in Bezug auf die Ernährungssicherung und den Klimaschutz, da solche Flächen nicht mehr für die Bereitstellung nachhaltig erzeugter Nahrungsmittel und die Erzeugung erneuerbarer Energien bzw. die stoffliche Verwertung von Biomasse zur Verfügung stünden.
- Die Kappung einzelbetrieblicher Direktzahlungen – auch unter Berücksichtigung der Lohnsummen – lehnt das BMELV ab, da dies eine Abkehr von der flächenbezogenen, vollständig von der Produktion entkoppelten Förderung wäre.
- Gleiches gilt für die von der Kommission vorgeschlagene Möglichkeit zur Bindung eines Teils der Direktzahlungen an eine bestimmte Erzeugung (Teilkopplung). In Deutschland werden ab dem Jahr 2012 alle Zahlungen unabhängig von der Produktion gewährt und das BMELV wird sich dafür einsetzen, dass eine angemessene Übergangsfrist zur vollständigen Entkoppelung von der Produktion auch EU-weit festgeschrieben wird.
Dialog auf allen Ebenen
"Es liegen jetzt auf europäischer Ebene lange und harte Verhandlungen vor uns" erwartet Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und unterstreicht die Bedeutung des Dialogs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten: "Der Austausch mit den übrigen Mitgliedstaaten ist mir sehr wichtig. Wir müssen die Situation der Landwirtschaft kennen und verstehen, damit wir Gemeinsamkeiten definieren können. Denn am Ende muss es einen Kompromiss geben, den alle mittragen können."
Die Ministerin hat in den vergangenen Monaten bereits viele Mitgliedsstaaten besucht und sich einen Eindruck vor Ort verschafft. Sie wird auch in der nächsten Zeit den Dialog zur Zukunft der GAP mit allen Partnern, auf Ebene der Bundesländer, aber auch auf nationaler und auf europäischer Ebene, fortführen.
EU-Haushalt ab 2014
Die Beratungen zur künftigen Ausgestaltung der GAP werden in weiten Teilen parallel zur Beratung des künftigen EU-Haushalts geführt. Die EU-Kommission hat im Juni 2011 ihren Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020 vorgestellt. Er sieht eine nominale Fortschreibung des Agrarbudgets vor. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag zum Europäischen Haushalts sorgfältig prüfen. Die Entscheidung über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen treffen die Staats- und Regierungschefs der EU nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

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