Klare Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten erleichtert die Kaufentscheidung ebenso wie die Angabe von Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften eines Lebensmittels. Diese Transparenz und Information schafft für den Verbraucher einen klaren Mehrwert.
Eine klare Kennzeichnung schützt die Verbraucher vor Täuschung und Irreführung. Die Hersteller sind verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Zutaten und das Mindesthaltbarkeitsdatum, auf dem Etikett an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar anzubringen.
Lebensmittelkennzeichnung - Die wichtigsten Infos
Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft
Im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln" fördert das BMELV ein Internetportal des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). Das Portal lebensmittelklarheit.de ging Ende Juli 2011 an den Start. Dort können sich Verbraucher über die Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung informieren und ihre Fragen zur Kennzeichnung diskutieren. Empfindet ein Verbraucher die Aufmachung eines Lebensmittels als irreführend, kann er das konkrete Beispiel in diesem Portal zur Diskussion stellen. Dem Hersteller des Produktes wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Neue EU-Kennzeichnungsverordnung
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Ab dem Jahr 2014 kommt die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011 zur Anwendung, die das Kennzeichnungsrecht modernisiert und bisherige Rechtsbereiche zusammenfasst. Die Lesbarkeit der Informationen auf den Verpackungen wird zudem durch die Vorgabe einer Mindestschriftgröße verbessert.
Kalorien- und Nährstoffgehalt: Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen (Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz) ist verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Auf der Produktvorderseite kann mit dem "1 plus 4"-Modell des Bundesverbraucherministeriums nochmals auf den Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe hingewiesen werden. Ein Großteil der Hersteller in Deutschland hat dieses Modell bereits freiwillig umgesetzt.
Mindestschriftgröße: Alle verpflichtenden Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift – bezogen auf das kleine „x“, also den mittleren Buchstabenteil - gedruckt werden.
"Klebefleisch" und Analogkäse": Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung wurden für Lebensmittelimitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei der Verwendung von Lebensmittelimitaten wie z.B. Analogkäse muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Die Verwendung von so genanntem "Klebefleisch" muss künftig mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden. Entsprechendes gilt für Fischereierzeugnisse.
Weitere Neuerungen: Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (z.B. farblich unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware", ist die Kennzeichnung von Allergenen nun verpflichtend. Die Art und Weise der Kennzeichnung von Allergenen in unverpackten Lebensmitteln ist Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Hierzu werden daher künftig noch nationale Vorschriften erlassen.
Herkunftskennzeichnung für Fleisch: Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, wird künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunftsangabe verpflichtend. Einzelheiten wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten noch festlegen.
Angabe des Einfrierdatums: Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten muss das Einfrierdatum angegeben werden.
Weitere Informationen
www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung
www.bmelv.de/klarheit-und-wahrheit



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