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Gezielte Überwachung

Transparenz und Information gehören zu den Grundpfeilern der modernen Verbraucherpolitik. Diese Leitidee muss auch in der amtlichen Lebensmittelüberwachung konsequent umgesetzt werden.

Sichere Lebensmittel – in jeder Produktionsstufe

Die Verantwortung für sichere und bekömmliche Lebensmittel liegt in erster Linie beim Lebensmittelunternehmer. Er hat auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen seiner Erzeug­nisse dafür zu sorgen, dass sie die hohen Anforderungen des europäischen und nationalen Lebensmittelrechtes erfüllen. Die konsequente Überwachung der Produktion trägt dazu bei, dass Lebensmittel für den Verbraucher sicher sind. Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit der Produktions- und Vertriebswege sind hierzu unverzichtbar. Sie sind zentrale Elemente der Lebensmittelsicherheit.

Die Lebensmittelkette -  Professionelle Leidenschaft und Know-how

Lebensmittel, die in Deutschland erhältlich sind, bilden die Summe einer professionellen Leidenschaft aller am Anbau, der Herstellung, der Weiterverarbeitung und am Verkauf beteiligter Menschen. Von dieser Know-how-Kette - vom Feld bis zur Ladentheke - profitiert am Ende der Verbraucher.

Kontrolle der Kontrolle

Ergänzend sorgt die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer für die „Kontrolle der Kontrolle“. Sie prüft, ob die Wirtschaftsbeteiligten ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Dazu kontrollieren die  Behörden vor Ort sowohl Betriebe als auch die dort erzeugten Lebensmittel. Hierbei wird nach einem Risiko basierten Ansatz vor allem dort überwacht, wo Verstöße gegen das Lebensmittelrecht erfahrungsgemäß am häufigsten vorkommen. So soll sichergestellt werden, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung ihre Ressourcen bestmöglich im Sinne sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel einsetzt. Jährlich werden mehr als eine Million amtlicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben durchgeführt und über 400.000 Proben im Labor untersucht.

Behörden arbeiten Hand in Hand

Die amtliche Lebensmittelüberwachung profitiert vom föderalen Aufbau Deutschlands; die Nähe zur Produktion und den ansässigen Unternehmen ist von unschätzbarem Vorteil für eine zielgerichtete Überwachung. Zugleich erfordert die föderale Struktur eine gut funktionierende Koordinierung der Überwachungsaktivitäten der einzelnen Länder, um Doppelarbeit zu vermeiden, Länder übergreifende Sachverhalte zu erkennen und zügig in geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Umfassender Verbraucherschutz hat zur Voraussetzung, dass alle zuständigen Behörden Hand in Hand arbeiten. Hier leistet das BMELV wertvolle Unterstützung, indem es beispielsweise notwendige Gesetzesinitiativen ergreift. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens­mittelsicherheit (BVL) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), zwei Behörden im Geschäftsbereich des BMELV, sind ebenfalls wichtige Partner für die Länder. So koordiniert das BVL als Risikomanagementbehörde bundesweite Lebensmittelüberwachungsprogramme und wertet die Daten aus. Das BfR nimmt wissenschaftliche Risikobewertungen von Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen Stoffen vor und kommuniziert dies unabhängig von der Politik an Verbraucherinnen und Verbraucher.

Damit Verbraucher besser als bisher entscheiden können, mit welchen Produkten sie jedes Mahl wertvoll machen können, arbeiten Bund und Länder aktuell an einem System zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen.

www.bmelv.de/sichere-lebensmittel

Jedes Mahl wertvoll!

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