Diabetiker-Lebensmittel verschwinden aus den Regalen
Übergangsfrist für Diabetiker-Lebensmittel läuft im Oktober 2012 ab
Diabetiker brauchen keine speziellen Lebensmittel, Quelle: M & S Photodesign - Fotolia.com
Diätetische Lebensmittel haben eine spezielle Zusammensetzung, damit sie den besonderen Ernährungserfordernissen zum Beispiel von Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen gerecht werden.
Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen jedoch Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.
Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, die Diätverordnung zu ändern und sie dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Das BMELV ist dieser Empfehlung gefolgt: die spezifischen Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker wurden aufgehoben.
Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) enthielt spezifische Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker. Paragraf 12 der Diätverordnung legte beispielsweise Vorgaben für die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in Diabetiker-Lebensmitteln, ihren Gehalt an Fett oder Alkohol, den Brennwert von Brot für Diabetiker, den Kohlenhydratanteil in Diabetiker-Bier sowie die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker fest.
Mit der 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung werden diese Regelungen aufgehoben und die Diätverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. Die Verordnung zur Änderung der Diätverordnung trat am 9. Oktober 2010 in Kraft. Die Übergangsfrist läuft zum 9. Oktober 2012 aus. Nach diesem Datum dürfen nur noch die nicht der Verordnung entsprechenden Lebensmittel bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum abverkauft werden.
Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Die aktuellen wissenschaftlichen Stellungnahmen des BfR zum Thema "Diabetiker-Lebensmittel" finden Sie unter:
- BfR befürwortet ersatzlose Streichung von Diabetikerlebensmitteln in der Diätverordnung
Stellungnahme Nr. 043/2009 des BfR vom 14. Oktober 2009 - Erhöhte Aufnahme von Fruktose ist für Diabetiker nicht empfehlenswert
Stellungnahme Nr. 041/2009 des BfR vom 06. März 2009ä - Jenkins-Studie widerlegt nicht BfR-Aussage, dass Diabetiker-Lebensmittel überflüssig sind
Stellungnahme Nr. 040/2009 des BfR vom 19. Februar 2009 - Diabetiker brauchen keinen speziellen Wein oder Schaumwein
Stellungnahme Nr. 018/2008 des BfR vom 15. Januar 2008 - Spezielle Lebensmittel für Diabetiker sind nicht nötig
Stellungnahme Nr. 017/2008 des BfR vom 23. August 2007

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