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Nahrungsergänzungsmittel

Fragen und Antworten

Mit Nahrungsergänzungsmitteln werden dem Körper zusätzlich zur allgemeinen Ernährung Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt.

In Deutschland müssen Nahrungsergänzungsmittel den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehört insbesondere die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai 2004 (NemV). Sie setzt die Europäische Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel in deutsches Recht um.

Der Hersteller oder Einführer eines Nahrungsergänzungsmittels muss spätestens beim ersten Inverkehrbringen dies beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen und ein Muster des auf dem Erzeugnis verwendeten Etiketts vorlegen.

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