Nationaler Rückstandskontrollplan
Der Rückstandskontrollplan zielt darauf ab, die Anwendung von Stoffen aufzudecken, die bei Lebensmittel-liefernden Tieren verboten oder nicht zugelassen sind.
Fleischkontrolleure in einem Schlachthof, Quelle: BLE
Auch der fachgerechte Umgang mit zugelassenen Tierarzneimitteln und die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten wird kontrolliert.
Überwacht werden alle der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten und deren Erzeugnisse. Die Überwachung erfolgt zielorientiert bereits beim Landwirt und im Schlachthof bzw. auf der ersten Produktionsstufe, um frühzeitig die Ursachen von Rückstandsbelastungen erkennen und gezielt Verstöße ahnden zu können. Der Rückstandskontrollplan ist somit nicht auf die Erzielung statistisch repräsentativer Daten ausgerichtet.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein Programm, das seit 1989 in der gesamten Europäischen Union nach einheitlichen Kriterien durchgeführt wird. Der Plan wird jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und von den Ländern umgesetzt. Das BVL erfasst auch die Ergebnisse und wertet sie aus.

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