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Rückstandshöchstmengen reglementiert

Am 16. Juni 2009 wurde die Rückstandshöchstmengen-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 470/2009) veröffentlicht. Das Prüf- und Einstufungsverfahren gemäß dieser Verordnung ist Voraussetzung, wenn Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen werden sollen.

Lebensmittel unbedenklich verzehren: Dafür sorgen die in dieser Verordnung gelisteten Rückstandshöchstmengen. Die Verordnung vereint wichtige Elemente der Arznei- und der Lebensmittelsicherheit. Dieses für die Arzneimittel- sowie für die Lebensmittelsicherheit wichtige Vorhaben konnte nach langwierigem Beratungen auf in Arbeitsgruppen der EU erfolgreich abgeschlossen werden.

Inhaltliche Schwerpunkte der Verordnung sind:

  • Neuordnung von Verfahrensregelungen, mit denen Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln festgelegt werden,
  • Schaffung eines Verfahrens für die Festlegung von Referenzwerten zur Beurteilung von bestimmten pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln,
  • an Tierärzte gerichtete EU-einheitliche Anwendungsverbote für ausdrücklich in der Europäischen Union verbotene oder nicht geprüfte Stoffe und
  • Verbot der Vermarktung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, bei denen Rückstandshöchstmengen oder Referenzwerte überschritten sind.

Das Festlegen einheitlicher Kriterien zur Beurteilung von Lebensmitteln in der Europäischen Union stärkt den Verbraucherschutz. Gleichzeitig sollen mit der Verordnung auch Tierarzneimittel besser verfügbar werden.

Eine Einstufung der pharmakologisch wirksamen Stoffe wurde - gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 - durch die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 vorgenommen. Der Anhang zu dieser Verordnung enthält zwei Tabellen, in denen zum einen die zugelassenen Stoffe mit den Rückstandshöchstmengen und zum anderen die verbotenen Stoffe aufgelistet sind.

Titel und Fundstelle der Verordnung lauten: Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Abl. L 15 vom 20.01.2010, S. 1).

Die Verordnung ist am 9. Februar 2010 in Kraft getreten. Der Anhang wird durch Änderungsverordnungen der Kommission aktualisiert. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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