Erfolgreiche Umsetzung des "Dioxin-Aktionsplans"
Bundesverbraucherministerin Aigner zieht positive Bilanz: "Der Bund hat entschlossen und schnell gehandelt."
Hühner in Freilandhaltung, Quelle: BMELV, Walkscreen
Hintergrund
Im Dezember 2010 war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln verwendet hatte. Als Reaktion auf den Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorangetrieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen. Die Ministerin zieht eine positive Bilanz: "Der Bund hat entschlossen und schnell gehandelt. Innerhalb eines Jahres haben wir mit einer Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland erreicht, dass die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt sind. Die Umsetzung des Aktionsplans ist weit fortgeschritten. Die entscheidenden Punkte zur Verbesserung der Sicherheit von Futter- und Lebensmitteln sind verlässlich geregelt", erklärte Aigner am Dienstag in Berlin. "Was der Bund in seiner Verantwortung regeln konnte, hat er geregelt. Das Beispiel zeigt aber auch: Wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, können Gesetze zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes schnell und unbürokratisch geändert werden."
EU-Rechtsgrundlage
Wichtige Punkte des "Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mischen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen durchlaufen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert. Deutschland wird diese Regelung außerdem um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzen, die gleichzeitig mit Futterfetten und technischen Fetten handeln. Die entsprechende Rechtsverordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zeitgleich mit den europäischen Regelungen im Herbst 2012 zur Anwendung kommen.
Des weiteren sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor. Die Lagerung und Produktion von Fetten für Futtermittel muss künftig von der Lagerung und Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden. Auch die rechtlichen Vorgaben für die Futtermittelkontrolle wurden verschärft: Futtermittelunternehmer, die beides - Futterfette und Futteröle - sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr bringen, werden dazu verpflichtet, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen.
Regelungen in Deutschland
Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind:
- Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.
- Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
- Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.
Eine verbindliche Positivliste für Futtermittel, die wegen der europäischen Handelsströme auf europäischer Ebene geregelt werden muss, ist derzeit noch Gegenstand von Gesprächen zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission. Es zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für Einzelfuttermittel entsprechend ergänzt wird. Eine rechtliche Regelung zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen ist Gegenstand einer laufenden Prüfung durch das Bundesverbraucherministerium.
Verbesserung der Transparenz
Bund und Länder sind sich einig, dass eine Verbesserung der Transparenz bei der amtlichen Überwachung erforderlich ist. Die für die Kontrollen zuständigen Länder haben beschlossen, die Qualitätsmanagementsysteme bei der Überwachung entsprechend weiterzuentwickeln, um auch in diesem Bereich - wie im Aktionsplan vorgesehen - die nötigen Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal zu ziehen.
Schließlich hat der Bundestag am 2. Dezember 2011 ein Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG) verabschiedet. Nach der Novelle des VIG sind die zuständigen Behörden künftig verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2012 in Kraft treten.
Dem zehn Punkte umfassenden Aktionsplan des Bundes hatten die zuständigen Fachminister der Bundesländer bei einer gemeinsamen Sonderkonferenz im Januar 2011 in Berlin vier eigene Punkte hinzugefügt, die sie weitgehend in eigener Zuständigkeit umsetzen. Es handelt sich hierbei um die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Ländern, die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Waren, die Schaffung einer ländereinheitlichen, risikoorientierten Futtermittelkontrolle sowie den Aufbau eines Portals zur Lebensmittelwarnung. Die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de hat Bundesministerin Aigner im Oktober 2011 gemeinsam mit Ländervertretern freigeschaltet.
Konsequenzen
Als weitere Konsequenz aus der Dioxin-Krise hatte Bundesministerin Aigner den Präsidenten des Bundesrechnungshofs gebeten, die Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland grundlegend zu überprüfen. Das Gutachten liegt vor, es hat sich auch eingehend mit der danach aufgetretenen EHEC-Epidemie befasst. Ziel der Untersuchung war es, das umfangreiche und sehr komplexe Überwachungssystem für Lebensmittel und Futtermittel systematisch nach Schwachstellen zu durchforsten und Lücken zu identifizieren, um so die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel weiter zu verbessern. Das Gutachten bestätigt das Bundesverbraucherministerium in der Einschätzung, dass Handlungsbedarf besteht: sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern, als auch beim Bund und auf europäischer Ebene. In dem Gutachten empfiehlt der BRH insbesondere eine Optimierung der Eigenkontrollen der Unternehmen, eine personelle und organisatorische Stärkung der amtlichen Überwachung in den Ländern, eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes sowie eine Neuausrichtung des nationalen Krisenmanagements. Bundesministerin Aigner hat mit der Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz vereinbart, dass eine von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe das Gutachten des Bundesrechnungshofes in den kommenden Monaten auswerten wird, um nötige Schlussfolgerungen zu prüfen.
Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" - Übersicht |
| 1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012. |
| 2. Trennung der Produktionsströme Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Trennung der Produktionsströme rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012. |
| 3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere rechtliche Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012. |
| 4. Meldepflicht für private Laboratorien Die Meldepflicht für private Labore ist mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bereits am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft getreten. |
| 5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit Deutschland Zustimmung signalisiert für eine sachgerechte Ergänzungen des EU-Katalogs für Einzelfuttermittel. |
| 6. Absicherung des Haftungsrisikos Zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen hat das Bundesministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erarbeitet, der derzeit abgestimmt wird. |
| 7. Überprüfung des Strafrahmens Der Strafrahmen wurde deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Eine entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften ist am 4. August 2011 in Kraft getretenen. |
| 8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden mit Wirkung vom 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt. Die entsprechende Verordnung, mit der die Art und Weise der Mitteilung näher geregelt wird, gilt ab dem 1. Mai 2012. |
| 9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Die Länder prüfen derzeit eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung, die auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers des Bundesverbraucherministeriums beraten wird. |
| 10. Transparenz für die Verbraucher Die Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die Verankerung einer zwingenden behördlichen Veröffentlichungspflicht bei so genannten Grenzwertverstößen bzw. nicht unerheblichen Hygiene- und Täuschungsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch treten am 1. September 2012 in Kraft. |

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