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Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Kontrollen in Restaurants und Lebensmittelbetrieben

Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern haben im September 2010 einstimmig beschlossen, Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen künftig zu veröffentlichen.

Transparenz ist in der Lebensmittelüberwachung ein wichtiger Beitrag zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie sollen künftig erkennen können, wenn die Lebensmittelüberwachung bei einem Betrieb gravierende Mängel feststellt oder ob Betriebe ordnungsgemäß arbeiten.

Bund und Länder werden daher ein bundesweit verbindliches Modell mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben erarbeiten, um die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen leicht verständlich darzustellen.

Das BMELV wird dabei seinen Beitrag leisten und eine geeignete rechtliche Grundlage für die betriebsbezogene Veröffentlichung der Kontrollergebnisse schaffen.

Möglichst bis Ende des Jahres 2010 soll ein Durchführungsentwurf von einer aus Vertretern des Bundes und der Länder zusammengesetzten Arbeitsgruppe erstellt werden.

Bundesministerin Ilse Aigner erklärte dazu: "Ich bin mir mit den Bundesländern einig, dass wir mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung brauchen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Restaurants und Lebensmittelbetriebe hygienisch einwandfrei arbeiten und sich an die geltenden Vorschriften halten. Transparenz und Information gehören zu einer modernen Verbraucherpolitik."

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