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Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich immer häufiger auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel legt europäisch einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.

Die Verordnung soll dem deutlich gestiegenen Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben Rechnung tragen. Wenn ein Lebensmittel mit solchen Angaben beworben wird, müssen sie sich darauf verlassen können, dass diese Aussagen auch wahr und zutreffend sind und durch wissenschaftliche Daten gestützt werden. Nur dann haben solche Angaben tatsächlich einen Informationswert für Verbraucherinnen und Verbraucher und können auch bei der Lebensmitte

Mit der Verordnung werden auch klare Kriterien für alle Marktteilnehmer festgelegt, um einen fairen Wettbewerb in diesem Bereich sicherzustellen. Für die Wirtschaftsakteure bedeutet dies mehr Rechtssicherheit. Auch dürfen nun künftig gesundheitsbezogene Aussagen bezüglich der Verringerung eines Krankheitsrisikos, die nach derzeitigem Gemeinschaftsrecht verboten sind, unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Zulassung verwendet werden.

EU-weite Einschränkung von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln

Das Bundesverbraucherministerium begrüßt, dass künftig nur die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen erlaubt sind, die der strengen wissenschaftlichen Prüfung durch die Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA standhalten.

Bei der Werbung mit Gesundheitsbezug ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz getan: Verbraucher werden bei der Auswahl von Lebensmitteln dadurch besser vor Irreführung geschützt, da sie oftmals bereit sind, für ein Lebensmittel mit Gesundheitsnutzen mehr zu bezahlen. Denn gerade für diese Lebensmittel gilt: Was draufsteht, muss auch stimmen!

Die Regelung im Detail

Die Regelungen der EU-Verordnung 1924/2006 gelten, wenn Hersteller sich entscheiden, freiwillig nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln zu verwenden. Dazu eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Verordnung.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

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Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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